Wie lange besteht Duldungspflicht für das Gerüst in meinem Hof?
Die auf der Grenze zu unserem Grundstück stehende Wand des Nachbarn wird neu verputzt, dazu steht nun in unserem Hof ein Gerüst gem. § 7 Hammerschlag- und Leiterrecht in BW. Der Nachbar hatte einen Zeitraum von 2-3 Wochen genannt, dieser Zeitraum ist erfolglos verstrichen. Die Arbeiten werden nur noch sporadisch durchgeführt, z.B. waren letzte Woche an 3 aufeinanderfolgenden Tagen keine Handwerker vor Ort. Begründung: der Handwerker hat andere Aufträge wahrgenommen. Eine einstweilige Verfügung bei Gericht würde Monate dauern laut Rechtsanwalt. Also müssen wir das Gerüst u.U. für Monate stillschweigend akzeptieren ? Welche Möglichkeiten stehen noch zur Verfügung, damit die Arbeiten beendet und das Gerüst abgebaut wird ?
Nachbarrecht