Sichtschutz/Zaun Grundstück, Hessen?
Hi,
die Stadtverwaltung verwies mich bzgl. des oben genannten Themas auf das hessische Nachbarschaftsrecht.
Da stehen natürlich wieder unterschiedliche, für mich unverständliche Sachen.
Zunächst heißt es, dass ein Zaun ortsüblich gebaut werden soll. In meinem Umfeld stehen keine Zäune. Falls keine Ortsüblichkeit festzustellen ist, ist eine Höhe von 1,20 m angegeben.
Bzgl. einem Sichtschutz steht nichts, da mir 1,20m zu niedrig wären. Im Internet steht hier eine Höhe von 1,70 - 1,90m, aber eben nur auf diversen Websites ohne Quellenangabe. Dann heißt es auch, dass wenn die Höhe 1,70m beträgt, der Zaun einen Abstand von 50cm zum Nachbarn betragen muss.
Müssen die 50cm Abstand zum Nachbarn nur ab einer Höhe von 1,70m eingehalten werden? Oder auch beim 1,20m?
3 Antworten
Moin,
deiner Sachverhaltsschilderung nach und den extra-Infos, die du noch so gegeben hast, kann ich mir vorstellen, dass Nachbarrecht keine Anwendung findet. In § 14 des hessischen Nachbarschaftsgesetz heißt es: „ Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks ist auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze zum Nachbargrundstück nicht mit Gebäuden besetzt ist.“
du hast hier kein Verlangen eines etwaigen Nachbars, sondern nur dein eigenes. Danach ist das Nachbarschaftsgesetz nicht anwendbar und du kannst dich nach der LBO richten. Ein Zaun ist es idR wenn er drei oder mehr Seiten umfasst und das Grundstück einrahmt. Ein Sichtschutz ist in einigen Bundesländern bis zu einer bestimmten Länge akzeptabel. IdR um die 5m lang und bis zu 2m hoch. Dazu guck aber noch mal in die Landesbauordnung.
dass die Baubehörde dich erst mal auf das Nachbargesetz verweist, ist im übrigen nicht verwunderlich, da dieses im Regelfall das speziellere Gesetz ist. Da hier aber kein Nachbar und kein Verlangen steht, sollte es wohl nur auf die LBO ankommen. Zu dieser Auffassung gibt es zumindest für das Land Sachsen-Anhalt entsprechende Gerichtsurteile.
Müssen die 50cm Abstand zum Nachbarn nur ab einer Höhe von 1,70m eingehalten werden? Oder auch beim 1,20m?
Es heißt in der Regel "mindestens" 50cm. Die würde ich auch bei 1,20 einhalten.
Ansonsten schreibt das Nachbarschaftsrecht ja, dass die Nachbarn auch andere Arten der Einfriedung vereinbaren können.
Hast Du mit ihm gesprochen?
Wie ist denn hier die bauliche Situation? Reihenhaus? Einfamilienhäuser?
Im Nachbarrecht wird nur von 1,20m gesprochen.
Das ist dann auch bindend, aber mit der Option, dass man mit den Nachbarn auch anderes vereinbaren kann.
In der hessischen Bauordnung scheint es dazu nicht zu geben
Ich habe keine Nachbarn. Die Wohnung neben an steht seit Jahren leer und ich kenne den Eigentümer nicht.
Auch bei 1,20 Meter.
Wieso wird aber zwischen 1,20m und 1,70m differenziert? Im Nachbarrecht wird nur von 1,20m gesprochen.