Bei mir steht eine Modernisierung an, in der auch das Bad umfangreich verändert wird. Bisher hatte ich eine Badewanne statt eine Dusche eingebaut, in der neuen Planung ist wieder eine Badewanne mit (vermutlich) Duschmöglichkeit in der Wanne (also stehend in einer normalen Badewanne).
Ich als Mieter möchte jedoch nur eine Dusche haben. Das Bad ist sehr klein und eine Dusche würde ggf. auch rein passen (eine Duschkabine ist zwar sehr viel kürzer, ggf. 5 cm breiter und natürlich höher)
Nun zur Frage: Wie sieht das mietrechtlich aus?
Habe ich als Mieter ein:
- Wahlrecht, ob ich Dusche oder Wanne eingebaut haben möchte?
- muss bzw. kann ich auf die Kulanz / das Wohlwollen des Vermieters hoffen?
- muss mich den Planungen des Vermieters beugen und habe kein Mitspracherecht?
Vielen Dank für die Antworten