Minusstunden durch Krankheit?

Hilfe Bin grade ziemlich Baff, meine Leitung hat mir heute erkärt das ich über 50 Minusstunden habe. Zum Hintergrund mein Arbeitgeber hat eine schlechte Belegung und hat das anhäufen von Fehlstunden quasie seit Monaten angeordnet. Durch kurzfristiges Einspringen hielt sich das bei mir aber noch in Grenzen.(arbeite Teilzeit im Schichtdienst mit Wochenenden)
Nun war ich letzes Jahr nach einem Unfall 4 Wochen krank. Lt Dienstplan war ich "zufällig" kaum eingeplant und der Kollege meint das mir nur die Stunden anzurechnen sind die im Dienstplan stehen.Auserdem sei ich keinen vollen Monat sondern Monatsübergreifend krankgeschrieben gewesen. Daher habe er (oder der Arbeitgeber ?) das so entschieden. .... Muss ich mir eigentlich jeden Mist gefallen lassen nur weil ich keine neue Stelle finde??? Kleiner Betrieb, keine Mitarbeitervertrettung, eigener Haustarif, im Arbeitsvertrag steht nur das üblichen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wochen. Hab im Netz was gelesen von Annameverzug (des Arbeitgebers) der das sog Betriebsrisko trägt. Stimmt es das es sowas wie angeordnete Minusstunden nicht gibt ? Suche dazu passende verständliche Urteile um in einer sachlichen Diskusion zu bestehen. Wo bekomme ich eine günstige Beratung falls es doch Probleme gibt? Was passiert wenn ich kündige und sehr warscheinlich die Stunden nicht "nachholen" konnte ?

Arbeitsrecht, Dienstplan, Krankmeldung, annahmeverzug, minusstunden
Muss man Minusstunden nacharbeiten, wenn man noch länger beschäftigt ist?

Hallo. Ich arbeite im Schichtdienst. Leider kommt es oft vor, dass er angegebene Dienst nicht komplett durchzuführen ist. Sei es dadurch, dass keine Patienten da sind und die Station geschlossen werden kann oder einfach keine Arbeit vorliegt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über ein Zeitkonto. Ich versuche schon, von manchen Kollegen, die Überstunden haben, ihre Dienste zu übernehmen, um die Minusstunden im Rahmen zu halten. Dennoch mache ich jeden Monat bei einem 40Std/Woche-Vertrag mind. 10-20 Minusstunden, die sich mittlerweile gewaltig angehäuft haben. Mein Lohn bekomme ich dennoch voll bezahlt. Bei meiner Stundenabrechnung muss ich die Minusstunden dennoch festhalten, die ich dann von Monat zu Monat in den nächsten Monat mitnehme und nicht abbauen kann, da oftmals während meiner Schichteinteilung doch kein Arbeitseinsatz notwendig ist etc. Viele meiner Kollegen haben das gleiche Problem. Ich habe gelesen, dass man seine Minusstunden nicht abarbeiten muss. Ich möchte noch länger in dem Betrieb arbeiten, da mir die Arbeit sehr Spaß macht, aber habe eigentlich keine Lust im Jahr 200 Minusstunden zu machen, obwohl ich ein Vollzeitvertrag habe. Ich habe ständig im Hinterhkopf, dass ich diesen Monat hoffentlich mal auf meine Stunden kommen werde. Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Kann ich jetzt jahrelang Minusstunden anhäufen ohne mir Gedanken machen zu müssen? Verfallen diese irgendwann? Hat der AG das Recht zu sagen, dass ich diese nacharbeiten muss und welches Recht als AN habe ich, meine vollen 40 Stunden zu bekommen?

Arbeitsrecht, minusstunden
befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und ich habe Minusstunden

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 21.09.2013 aus. Ich bin Luftsicherheitskontrollkraft gem. § 8 Luftsicherheitsgesetz und für Personal-, Gepäck-, Waren- und Fahrzeugkontrollen zuständig.

Jeden Monat bekomme ich von meinem Noch-Arbeitgeber einen Dienstplan nach dem ich 173,94 Stunden im Monat zu leisten habe. Meistens werde ich durch meinen Arbeitgeber aber Minus geplant. Nur jetzt im Mai und im Juni habe ich eine Plus-Planung mit der ich zum Ende des Monats Juni bei ca. 50 Minusstunden stehe.

Ich habe meinen Arbeitsvertrag geprüft. Darin ist kein Arbeitszeitkonto erwähnt.

Ich hatte bei Unterzeichnung des Vertrages auch keine Kenntnis einer solchen Zeiterfassung.

Ich wusste zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dass ein Haustarifvertrag und Betriebsvereinbarung existieren, hatte aber von den Inhalten keinerlei Kenntnis. Ich legte die Prüfung vor der Kommission des zuständigen Ministeriums ab und nach Bestehen wurde ich zusammen mit den Kollegen sofort zur Arbeitsvertragsunterzeichnung geschickt.

Ich stelle meine Arbeitskraft jederzeit meinem Arbeitgeber zur Verfügung. Somit setze ich ihn in einen Annahmeverzug gemäß BGB § 615 Abs. 1.

Nun meinen Fragen, da dies nicht nur mich betrifft - sondern noch knapp 50 Kollegen deren Verträge nicht verlängert werden:

  1. Darf mein Arbeitgeber mir/uns die Minusstunden vom Gehalt abziehen, obwohl ich/wir die Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stelle(n).

  2. Wenn ich das Angebot der Firma zur Umschulung zum Luftsicherheitsassistenten gem. § 5 Lufsicherheitsgesetz ablehne, mit gleichzeitiger Reduzierung der Stunden auf 140/Monat, zudem befristet auf 6 Monate, werde ich dann durch das Arbeitsamt gesperrt bei der Auszahlung von ALG?

  3. Darf der Arbeitgeber die Verrechnung des zustehenden Urlaubes mit den Minusstunden überhaupt anbieten, bzw ist die überhaupt rechtens?

Wer kann meinen Kollegen und mir mit Antworten helfen?

Arbeitsrecht, Arbeitszeitkonto, Urlaubsanspruch, befristeter-vertrag, minusstunden
Wie lange kann man nichtbezahlte Nachschichtzulagen rückwirkend einfordern?

Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht.

Ich arbeite seit 6 Jahren in der Firma und bisher war es ein Zweischichtsystem.

Von 6 Uhr bis 14 Uhr 39 und von 14 Uhr 30 bis 22 Uhr 54.

Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.

Mein Chef zahlt diese nicht.

Auch sonst verstößt er gegen viele Sachen.

  • In der Spätschicht gibt es keine Pause

  • Manchmal kommt es vor, dass ein Maschinebediener ganz alleine in einer Halle arbeitet

  • Er lässt manche Leute 12 Stunden arbeiten, einer hatte deswegen sogar einen Autounfall, weil er am Steuer eingeschlafen ist.

  • Manchmal kommt es vor, dass jemand bis 11 uhr abends arbeitet und muss die Schicht mitten in der Woche wechseln und am nächsten Morgen um 6 Uhr da sein.

Jetzt führt er nächste Woche ein Dreischichtbetrieb ein. Wobei uns jetzt natürlich dann Stunden fehlen werden. da er schlauerweise vorgibt dass wir z.B. von 6 Uhr bis 14 Uhr da sein sollen aber auf einmal müssen wir eine Pause machen.

In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.

Selbst wenn man einen Samstag in der Frühschichtwoche arbeitet, fehlen noch 6 Stunden.

Wenn man in der Spätschichtwoche samstags arbeiten würde, läge zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme nur 8 Stunden.

Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?

Gibt es Verjährungsfristen?

Muss man die Prozente schriftleich anmahnen einfordern? Was bedeuten würde. Er kündigt demjenigen!

An welche Stellen kann ich mich wenden? Anonym?

Klar, könnt Ihr sagen: such Dir einen anderen Job. aber ich bin nicht méhr der Jüngste, habe einige Banscheibenvorfälle und darf in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten.

Ich würde meinem Chef so mal richtig eins auswischen.

Bin dankbar für jeden Tipp.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Nachtschicht, Vergütung, minusstunden
Minusstunden unverschuldet

Hallo, es sind hier zwar schon einige Antworte bezüglich meiner Frage, aber wie schaut es in dem Fall aus? Habe einen Arbeitsvertrag, der mit 38.5 Stunden die Woche festgelegt ist. Arbeite im Einzelhandel, was auch manchmal bedeutet zu bestimmten Zeiten werden es halt mehr Stunden als die im Monat mit 165,5 Gesamtstunden. Was auch zum Abbau von Minusstunden im Januar genommen wird. Nun haben wir bereits Mai 2011, ich habe mittlerweile schon fast 50 Minusstunden und bei uns ist zur Zeit die Situation: 3 Festangestellten in Vollzeit - ich mit dabei - und eine Kraft, die in der Woche mit 20 Stunden beschäftigt wird. Unser Chef schreibt die Dienstpläne und ich habe ihn bereits mehrere Male - auch in Gegenwart der Kollegen - darauf hingewiesen, dass ich monatlich nicht auf meine vollen Stunden komme. Antwort von Chef: Sieh es als Kurarbeit an. Befürchte aber, dass diese Minusstunden noch mehr werden und ich gar nicht hinterherkomme, diese abzuarbeiten. Zumal bei uns keiner - bis auf die 20 Stunden Kraft und eine Kollegin - direkt auf seine Stunden kommt - Ein Kollege arbeitet noch immer 140 Minusstunden vom Vorjahr ab. Frage: Was kann mir bezüglich der Minusstunden passieren? Und was mache ich, wenn die Minusstunden noch mehr werden? Übrigens, wir habe momentan wenig zu tun, aber unser Chef musste noch eine Aushilfe einstellen mit 15 Stunden die Woche. Wird mit mit Zunahme der Minusstunden langsam zu heikel. Danke für Eure Antworten.

Arbeitsrecht, minusstunden

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