2 tage krank brauch ich eine au?

7 Antworten

Als ich heute auf Arbeit war, wurden mir die 2 tage als minusstunden berechnet, obwohl ich krank war. Auf meinem Zettel steht frei statt krank. Darf der Arbeitgeber das ?

Schlicht und einfach: Nein!

Dir dürfen für diese 2 Tage keine Minusstunden angelastet werden!

Heisst das dass ich 3 tage keine Au brauche

Genau das heißt es!

Das Verlangen, eine Bescheinigung erst vorlegen zu müssen, wenn eine Erkrankung länger als 3 Tage dauert, entspricht der Bestimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Für diese ersten 3 Tage einer Erkrankung brauchst Du also keine Bescheinigung des Arztes! Der Arbeitgeber darf zwar davon abweichen und eine Bescheinigung schon verlangen, wenn die Erkrankung nur 1 Tage dauert - das ist nach Deiner Regelung bei Dir aber nicht der Fall.

Der Gesetzgeber hat diese Regelung ausdrücklich so gewählt, um eine Überlastung der Ärzte zu vermeiden, die entsteht, wenn ein Arbeitnehmer schon wegen eines einzigen Fehltages ein Bescheinigung verlangt. Außerdem passiert es dann oft, dass ein Arbeitnehmer, der wegen nur eines Erkrankungstages zum Arzt muss, weil der Arbeitgeber es verlangt, gleich für 2, 3 oder mehr Tage krankgeschrieben wird statt nur für einen Tag.

Für 2 Tage bin ich auch nicht zum Arzt gegangen, da es nichts tragisches war

Die Diagnose stellt immer noch der Arzt. Es klingt eher danach, dass Du gar nicht krank gewesen bist.

Wenn Du über das Wochenende krank geworden bist, dann hättest Du am Dienstag zum Arzt gehen können.

Wenn man krank ist, dann geht man am ersten Tag zum Arzt und lässt sich eine AU ausstellen. Dann bekommt man auch keine Probleme mit dem Arbeitgeber, egal was in dem Vertrag geschrieben steht.

Krankmeldung – ab welchem Tag muss das Attest abgegeben werden? In wessen Arbeits- oder Tarifvertrag steht, dass er erst am dritten Kalendertag die Krankmeldung einreichen muss, der ist bei einer am Sonntag auftretenden Erkrankung erst am Mittwoch dazu verpflichtet, den gelben Schein beim Arbeitgeber vorzulegen. Unter diesen Umständen ist es demnach auch erlaubt, erst am Dienstag oder Mittwoch zum Arzt zu gehen. Im Anschluss können Sie den ärztlichen Beleg dann direkt in der Firma vorbeibringen. So stellen Sie sicher, dass er rechtzeitig eintrifft und bei der Zustellung nicht verloren geht.

https://www.arbeitsrechte.de/krankmeldung-ab-wann/


Familiengerd  04.03.2020, 18:02
Die Diagnose stellt immer noch der Arzt. Es klingt eher danach, dass Du gar nicht krank gewesen bist.

Das ist in diesem Fall völliger Blödsinn - und der 2. Satz auch wieder (wie so oft bei Dir) eine völlig unbegründete Unterstellung!

Wenn die Bescheinigung erst vorgelegt werden muss, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert, dann ist für diese ersten 3 Tage keine Bescheinigung erforderlich! So ist auch die gesetzliche Regelung.

Der Gesetzgeber unterstellt, dass bei solch harmlosen Kurzerkrankungen von nicht mehr als 3 Tagen der Arbeitnehmer in der Lage ist, seine gesundheitliche Verfassung selbst einzuschätzen.

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Das ist die Standartregel.

Der Arbeitgeber kann aber in besonderen Gründen davon abweichen und für jeden Tag eine Au verlangen.

M. M. nach brauchst Du für die beiden Tage keine AU. Steht doch ausdrücklich im Arbeitsvertrag.


du brauchst erst ab dem 4. tag eine au.


jofischi  04.03.2020, 17:19

das gilt nur für den öffentlichen Dienst

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Familiengerd  04.03.2020, 18:05
@jofischi

Das ist Blödsinn!

Das ist der gesetzliche Standard, von dem der Arbeitgeber abweichen darf - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
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Dibo123x  04.03.2020, 19:19
@Familiengerd

ich hab mich am bild orientiert, du weißt doch gar nicht so wie arbeitet und wenn ihr chef selbstständig ist, darf er wohl selber entscheiden, wann man eine au braucht und wann nicht.

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Familiengerd  04.03.2020, 19:42
@Dibo123x
du weißt doch gar nicht so wie arbeitet

Das spielt überhaupt keine Rolle.

Im Fragefall (siehe die Kopie der vertraglichen Bestimmung) ist geregelt, dass eine Bescheinigung vorgelegt werden muss, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert. Diese 3 Tage müssen dann nicht nachgewiesen werden.

darf er wohl selber entscheiden, wann man eine au braucht und wann nicht.

Das bestreitet doch niemand!

Nur ist im Fragefall überhaupt keine Rede von einer abweichenden Bestimmung!

Im Ubrigen: Ich verstehe Deine Erwiderung überhaupt nicht. Mein Kommentar stimmt doch mit Deiner eigenen Antwort überein (die ich als "hilfreic" bbewertet habe) und wendet sich sowieso an jofischi!

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Dibo123x  04.03.2020, 20:20
@Familiengerd

oh, das seh ich jetzt erst. tut mir leid, nicht genau drauf geachtet, dass du ihn gemeint hast mit der kritik.

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Familiengerd  04.03.2020, 23:32
@Dibo123x

Dass Du nicht gemeint sein konntest, ergibt sich schon logisch aus dem inhaltlichen Kontext.

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Dibo123x  05.03.2020, 00:03
@Familiengerd

ja ist doch okay jetzt, habs halt verpeilt. kann doch mal passieren oder nicht?

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