Kurzfristige Beschäftigung Urlaubsanspruch?

Moin,

ich befinde mich derzeit in einem "kurzfristigen Arbeitsverhältnis" seit ca. 6 Wochen und werde noch 3 Weitere arbeiten. Nach meinem Arbeitsvertrag gilt:

"Für die Zeit der Aushilfstätigkeit hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen.", weiter steht dort nichts. Deswegen sollte ich ja eine Woche lang Urlaub beantragen können. Laut Internet:

"Kurzfristig Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als einen vollen Monat andauert, haben Anspruch auf Erholungsurlaub (pro Monat ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs)."

und dieser Zeitraum ist ja erfüllt. Nun die Frage: Ist die Beantragung des Urlaubs kurzfristig möglich? Ich konnte nichts so etwaigen Fristen finden. Da morgen RAN Basketball USA vs DE läuft habe ich überhaupt mal in meinen Vertrag geschaut und den "Urlaubs-Paragrafen" entdeckt (ich weiß man sollte da vorher schonmal reinschauen, hatte aber früher schonmal dort gearbeitet.. Wieder was gelernt, alles lesen). Nun möchte ich natürlich möglichst morgen direkt den Urlaub beantragen, ob zunächst ein Tag oder die ganze Woche ist mir Wurst. Da ich Spätschicht ab 14 Uhr habe ist es auch nicht 5 minuten vor Schichtbeginn sondern ich würde direkt morgen früh gegen 6 anrufen.

Glaubt ihr das ist noch möglich? Im Vertrag steht nichts zu Fristen oder wie der Urlaubsanspruch geltend wird. Aber jetzt da ich das weiß wäre ich ja schön blöd wenn ich diesen Urlaub nicht noch nutzen würde in den letzten Wochen.

Schönen (Rest-)Sonntag euch noch, MfG Torty

Urlaub, Arbeitsrecht, Vertrag, Kurzfristige Beschäftigung
Kurzfristiger Minijob,obwohl ich exmatrikuliert bin?

Hi Leute. Ich bin seit einigen Monaten nicht mehr immatrikuliert und habe mein Studium beendet. Gerade mache ich etwas Anderes und will im Sommer einen Master machen. Ich arbeite seit Dezember im Security-Bereich. Ich habe angefangen und bekam den Vertrag erst eine Woche später. Die Dame aus dem Büro hatte mich gefragt,ob ich kurzfristig oder sozialvers.-pflichtig angemeldet werden wollen würde. Die Frage hätte mich irritiert, da sie über mich wohl nichts kannte. Ich habe ihr geschildert,dass ich die kurzfristige Beschäftigung als Vertragsart gut finde, falls dies aber auch möglich sei,wo ich zu dem Zeitpunkt um ehrlich zu sein nicht ausgegangen bin. Ich war ja kein Student mehr. Danach hatten wir kurz telefoniert, wo ich ihr das nochmal erklärt hatte und sie meinte, dass es möglich sei, da ich ja auch noch über die studentische Krankenversicherung gemeldet bin, die jetzt ab März nicht mehr gültig ist. Sie meinte, dass es möglich ist und sie wird davon Ahnung haben, dachte ich mir. Ende Dezember hatten wir kurz geschrieben,wo sie meinte, dass sie es nochmal überprüfen muss, ob das möglich ist, weil sie sicher sein muss, dass ich über die studentische Versicherung abgesichert bin.

Damals, als ich das erste Mal mit ihr telefonierte hatte sie mir mitgeteilt, dass sie keine Studienbescheinigung braucht, um mich dementsprechend anzumelden

Um ihr das kurz zu bestätigen,habe ich ihr eine Studienbescheinigung zugesandt, weil das zeigt, dass ich in diesem Semester eingeschrieben war und dadurch auch die SKV läuft. Das ist fest vorgeschrieben und gilt nur dann, wenn das Studium abgeschlossen wurde. Dann folgte einige Tage später die Lohnabrechnung und diese war Brutto=Netto, wobei ich mir also sicher war, dass die Büroangestellte schon wusste, was sie tat. Das heißt, sie hat alles richtig gemacht. Ich war mir sicher, dass das auch seine Richtigkeit hat und habe jetzt einen anderen Job. Ich habe gesagt, dass ich kurzfristig beschäftigt werden will und habe ihm meine Studienbescheinigung vorgezeigt. Ich habe aber nicht mehr gesagt, außer dass mein Studium erfolgreich beendet wurde. Ich weiss nicht,ob er mich so angemeldet hat, aber das ist erstmal irrelevant. Ich htte mich Mal arbeitslos und Hartz 4 gemeldet, wobei ich mit dem Arbeitsamt kein Kontakt wollte und ich mitgeteilt hatte, dass ich einen Master machen will. Das Jobcenter hatte abgelehnt, mir Hartz 4 zu zahlen, da ich bei meinen Eltern wohne. Bald werde ich mich wieder arbeitslos melden und benötige Unterstützung zur Zahlung der KV. Mich plagt aber die Angst, ob die Dame des Security-Untermehmen alles richtig gemacht hat. Mein Bruder war heute irritiert und hat gesagt, dass ich Probleme bekomme, wobei dieser Job doch dementsprechend angemeldet ist und die KV und andere Behörden davon Bescheid wissen. Das Finanzamt, weiss dass ich kein Student bin, da die KV dies dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Meine Frage ist, hat die Frau alles richtig gemacht und wenn nicht, was habe ich für Konsequenzen. Hab Angst.

Recht, Arbeitsverträge, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium
kurzfristige Nebenbeschäftigung - abgerechnet über SK 6?

Ich bin 26 Jahre alt
Angesteller in Steuerklasse 1
Verdiene um die 35.000€ Brutto/Jahr bzw. 23.000 Netto/Jahr.

Ich möchte nebenbei Geld dazu verdienen. Jetzt habe ich einen Vertrag als Flyerverteiler vorliegen für eine App mit Sitz in Berlin.
Das Arbeits-, bzw. Zahlungsmodell sieht wie folgt aus:
- 10€/Std.
- 2 Einsatztage a 4-6 Stunden die Woche. 32-54 Std./Monat
- Bonusmodell: Je mehr % der verteilten Flyer sich durch den Code auf dem Flyer in der App anmelden, desto mehr Bonus kriege ich auf den Stundenlohn verrechnet, dass geht von +1€-+10,20€/Std.
Bedeutet: Ich kann pro Monat 320€ - 1090,80€ verdienen, wobei ich davon ausgehe dass es regelmäßig um die 500-600€ sein werden.

Meine Fragen:
- Wirkt sich die Steuerklasse 6 dann auch auf meinen Hauptberuf aus oder bleibt mein Gehalt im Hauptberuf davon unberührt?

- Bin ich dann gezwungen jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen? Wenn ja, wirkt sich diese Positiv bei meinem Einkommen aus oder muss ich nachzahlen? Ich habe nämlich nichts von den Steuern abzusetzen ausser 5km Arbeitsweg und die Pauschalbeträge.

- Wie viel bleibt mir jeden Monat übrig von den 500-600€? Von dem Nebenjob Arbeitgeber habe ich gesagt bekommen, dass von 50€ immer 7€ an Steuern fällig wären, die ich aber zu 50% in der Steuererklärung absetzen kann.

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Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Recht, fotomodel, Gewerbeanmeldung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, rechnung-schreiben, Kleinunternehmerregelung, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wie trage ih die kurzfristige Beschäftigung in meine Steuererklärung ein?

Hallo, ich habe letztes Jahr neben der Schule Zeitungen ausgetragen als kurzfristige Beschäftigung. In meiner Lohnsteuerabrechnung steht nur der Bruttolohn und "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale". Alle anderen Felder stehen entweder auf 0,00 (Zahl der Kinderfreibeträge, Steuerfreier Jahresbetrag, Jahreshinzurechnungsbetrag) oder die Felder sind leer. Ich habe, soweit ich weiß, keinerlei Steuern gezahlt (weil es eben eine kurzfristige Beschäftgigung war).

In meiner Steuererklärung habe ich jetzt lediglich meinen Bruttoarbeitslohn eingetragen, ich konnte aber keine Zeile für den Betrag "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale" finden. Muss ich das noch irgendwo eintragen oder nicht?

Außerdem gibts ja die Möglichkeit Kosten für Arbeitsmittel oder Werkzeuge anzugeben. Da ich Zeitungen ausgetragen habe, musste ich mir dafür so einen kleinen Wagen kaufen (ca 40€). Ich hab aber, denke ich, keine Rechnung mehr dafür oder sonstiges, sollte ich es also lieber gleich weglassen, anstatt dann evtl keine Belege vorweisen zu können? (Ich mache die Steuererklärung nicht, weil ich Steuern zurück will, sondern weil ich muss)

Vielen Dank im Voraus

Arbeit, Steuern, Recht, Minijob, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Steuerrecht, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wunschstudienplatz nicht bekommen und andere Angebote abgelehnt. Gilt man als studienwillig oder nicht, da man andere Angebote abgelehnt hat?

Hallo,

ich möchte sehr gerne in Berlin mit Psychologie anfangen. Mein NC ist gut, 1,4 aber eventuell nicht ausreichend. Ich möchte eigentlich nur das Fach studieren, habe mich aber auch noch bei einer anderen Uni für ein auch sehr interessantes Fach beworben, um zu schauen ob ich dort überhaupt eine Chance habe, da der NC bei 1,0 liegt.

Allerdings bin ich mir mitlerweile sicher, dass ich nur Psycholgie gerne anfangen würde. Angenommen ich bekomme nun eine Absage und fange deshalb nicht direkt mit dem Studium dieses WS an. Habe ich dann denselben Status, wie jemand der sich nur für Psychologie beworben hat und abgelehnt wurde oder gelte ich nicht als "studienwillig", dadurch dass ich andere Angebote habe, diese aber abgelehnt habe?

Kann ich dann in der Zeit bis nächstes WS als kurzfristig Beschäftigte arbeiten, obwohl ich keinen Schüler/Studentenstatus mehr habe? Aber eben dadurch dass ich eine Absage erhalten habe? Oder ist es dann so, das geprüft wird, wo man sich überall beworben hat und wenn man dann sieht, dass ich mich bei der anderen Uni beworben habe, den Platz aber abgesagt habe, verliere ich den Status als "studienwillig"? Und bekomme ich dann weiter Kindergeld? Und wenn ja, muss man sich dann als arbeitssuchend beim Finanzamt melden und dann zwangsläuig bis zum nächsten WS einen Job dort annehmen oder kann man auch Praktika machen oder Minijobs oder muss man gar nichts vorweisen?

Es wäre super, wenn sich jemand in diesem Gebiet gut auskennt, denn das ist ziemlich kompliziert und ich werde im Internet einfach nicht schlau.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Studium, Schule, Recht, Finanzamt, Finanzrecht, Kindergeld, Steuerrecht, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Erfahrungen bei Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung bei Ferienjob?

Meine Freundin wurde fristlos gekündigt. Sie hat in einem großen Produktionswerk als kurzfristig Beschäftigte gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis war von Anfang an auf ca.10 Wochen begrenzt. Da meine Freundin bereits in der 2. Arbeitswoche erkrankt ist (wegen der Arbeit am Fließband) und für ca. 4 Wochen krankgeschrieben wurde (ja, sie war tatsächlich krank), gehen wir davon aus dass die Kündigung aufgrund der Krankschreibung ausgesprochen wurde.

Die Kündigung selbst enthielt jedoch keinerlei Begründung, nur eine hilfsweise Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Tagen (so auch festgelegt im Arbeitsvertrag).

Da meine Freundin durch die fristlose Kündigung keinen vollen Beschäftigungsmonat angestellt wäre, entfällt für sie nicht nur der Lohn für die fehlenden Tage, sondern auch Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld (nach Tarifvertrag vorgesehen). Die Verlustsumme beläuft sich im besten Fall auf ca. 900€, minimal aber auf 600€

Hat jemand Erfahrungen mit Kündigungsschutzklagen als Ferienjobber? Wie erfolgversprechend wäre eine Klage? Meine Freundin hat sich schließlich nichts zu Schulden kommen lassen, das eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte. Die ordentliche Kündigung wäre ja auch vollkommen ok, da sie unter diesen Umständen sowieso nicht mehr in den Betrieb zurück wollen würde.

Arbeit, Kündigung, Arbeitsrecht, Ferienjob, Kurzfristige Beschäftigung
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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