Kurzfristige Beschäftigung Urlaubsanspruch?

Moin,

ich befinde mich derzeit in einem "kurzfristigen Arbeitsverhältnis" seit ca. 6 Wochen und werde noch 3 Weitere arbeiten. Nach meinem Arbeitsvertrag gilt:

"Für die Zeit der Aushilfstätigkeit hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen.", weiter steht dort nichts. Deswegen sollte ich ja eine Woche lang Urlaub beantragen können. Laut Internet:

"Kurzfristig Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als einen vollen Monat andauert, haben Anspruch auf Erholungsurlaub (pro Monat ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs)."

und dieser Zeitraum ist ja erfüllt. Nun die Frage: Ist die Beantragung des Urlaubs kurzfristig möglich? Ich konnte nichts so etwaigen Fristen finden. Da morgen RAN Basketball USA vs DE läuft habe ich überhaupt mal in meinen Vertrag geschaut und den "Urlaubs-Paragrafen" entdeckt (ich weiß man sollte da vorher schonmal reinschauen, hatte aber früher schonmal dort gearbeitet.. Wieder was gelernt, alles lesen). Nun möchte ich natürlich möglichst morgen direkt den Urlaub beantragen, ob zunächst ein Tag oder die ganze Woche ist mir Wurst. Da ich Spätschicht ab 14 Uhr habe ist es auch nicht 5 minuten vor Schichtbeginn sondern ich würde direkt morgen früh gegen 6 anrufen.

Glaubt ihr das ist noch möglich? Im Vertrag steht nichts zu Fristen oder wie der Urlaubsanspruch geltend wird. Aber jetzt da ich das weiß wäre ich ja schön blöd wenn ich diesen Urlaub nicht noch nutzen würde in den letzten Wochen.

Schönen (Rest-)Sonntag euch noch, MfG Torty

Urlaub, Arbeitsrecht, Vertrag, Kurzfristige Beschäftigung
Kurzfristiger Minijob,obwohl ich exmatrikuliert bin?

Hi Leute. Ich bin seit einigen Monaten nicht mehr immatrikuliert und habe mein Studium beendet. Gerade mache ich etwas Anderes und will im Sommer einen Master machen. Ich arbeite seit Dezember im Security-Bereich. Ich habe angefangen und bekam den Vertrag erst eine Woche später. Die Dame aus dem Büro hatte mich gefragt,ob ich kurzfristig oder sozialvers.-pflichtig angemeldet werden wollen würde. Die Frage hätte mich irritiert, da sie über mich wohl nichts kannte. Ich habe ihr geschildert,dass ich die kurzfristige Beschäftigung als Vertragsart gut finde, falls dies aber auch möglich sei,wo ich zu dem Zeitpunkt um ehrlich zu sein nicht ausgegangen bin. Ich war ja kein Student mehr. Danach hatten wir kurz telefoniert, wo ich ihr das nochmal erklärt hatte und sie meinte, dass es möglich sei, da ich ja auch noch über die studentische Krankenversicherung gemeldet bin, die jetzt ab März nicht mehr gültig ist. Sie meinte, dass es möglich ist und sie wird davon Ahnung haben, dachte ich mir. Ende Dezember hatten wir kurz geschrieben,wo sie meinte, dass sie es nochmal überprüfen muss, ob das möglich ist, weil sie sicher sein muss, dass ich über die studentische Versicherung abgesichert bin.

Damals, als ich das erste Mal mit ihr telefonierte hatte sie mir mitgeteilt, dass sie keine Studienbescheinigung braucht, um mich dementsprechend anzumelden

Um ihr das kurz zu bestätigen,habe ich ihr eine Studienbescheinigung zugesandt, weil das zeigt, dass ich in diesem Semester eingeschrieben war und dadurch auch die SKV läuft. Das ist fest vorgeschrieben und gilt nur dann, wenn das Studium abgeschlossen wurde. Dann folgte einige Tage später die Lohnabrechnung und diese war Brutto=Netto, wobei ich mir also sicher war, dass die Büroangestellte schon wusste, was sie tat. Das heißt, sie hat alles richtig gemacht. Ich war mir sicher, dass das auch seine Richtigkeit hat und habe jetzt einen anderen Job. Ich habe gesagt, dass ich kurzfristig beschäftigt werden will und habe ihm meine Studienbescheinigung vorgezeigt. Ich habe aber nicht mehr gesagt, außer dass mein Studium erfolgreich beendet wurde. Ich weiss nicht,ob er mich so angemeldet hat, aber das ist erstmal irrelevant. Ich htte mich Mal arbeitslos und Hartz 4 gemeldet, wobei ich mit dem Arbeitsamt kein Kontakt wollte und ich mitgeteilt hatte, dass ich einen Master machen will. Das Jobcenter hatte abgelehnt, mir Hartz 4 zu zahlen, da ich bei meinen Eltern wohne. Bald werde ich mich wieder arbeitslos melden und benötige Unterstützung zur Zahlung der KV. Mich plagt aber die Angst, ob die Dame des Security-Untermehmen alles richtig gemacht hat. Mein Bruder war heute irritiert und hat gesagt, dass ich Probleme bekomme, wobei dieser Job doch dementsprechend angemeldet ist und die KV und andere Behörden davon Bescheid wissen. Das Finanzamt, weiss dass ich kein Student bin, da die KV dies dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Meine Frage ist, hat die Frau alles richtig gemacht und wenn nicht, was habe ich für Konsequenzen. Hab Angst.

Recht, Arbeitsverträge, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium
Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Recht, fotomodel, Gewerbeanmeldung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, rechnung-schreiben, Kleinunternehmerregelung, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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