Falsch als Sozialversicherungspflichtig eingestuft, kann der Arbeitgeber eine erneute Prüfung ablehnen?
Hallo, ich arbeite gerade bei Daimler und erfülle die Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung. Leider habe ich beim Formular zur Einstufung aus Versehen angekreuzt, dass ich mich im Überbrückungszeitraum zwischen Schule und FSJ befinde und ich mich erst auf ein solches bewerben möchte. Da ich nur die Absicht hatte ein FsJ zu machen würde ich nun als Sozialversicherungspflichtig eingestuft. Jedoch hatte ich schon einen FsJ Platz und habe das Feld bloß unvorsichtig gelesen. Nun wollte ich fragen, ob sich das noch rückwirkend ändern lässt und der Arbeitgeber verpflichtet ist eine erneute Prüfung zu machen, da ich ja eigentlich Sozialversicherungsfrei angemeldet sein muss.
Vielen Dank!
2 Antworten
Eine kurzfristige Beschäftigung muß vor Arbeitsbeginn vereinbart werden! Die kurzfristige Beschäftigung muß ja im Voraus der minijob-zentrale.de gemeldet werden vom Arbeutgeber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Gut zu wissen
Minijobber brauchen sich nicht um ihre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kümmern. Ihr Arbeitgeber meldet sie bei der Minijob-Zentrale an und berechnet ihre Abgaben.
Hallo melde es dem Arbeitgeber das du dich vertan hast er müsste es dann ändern
wann da Beiträge an das Finanzamt gegangen sind eher durch eine Einkommensteuererklärung, aber das musst dein Arbeitgeber oder im Lohnbüro nachfragen
Sozialversicherungsbeiträge werden niemals zurückerstattet :-((
Ja. Musst Du aber selbst bei der Versicherung geltend machen. Dein Arbeitgeber wird das nicht für Dich erledigen, der hat schon genug zu tun, seinen Anteil zurück zu bekommen. Der wir mächtig sauer auf Dich sein. Noch saurer dürfte er allerdings sein, wenn Du es ihm nicht meldest und er es von irgendwo anders erfährt. Das kann Dir dann als Betrug ausgelegt werden.
Okay, und die Beiträge die ich bereits bezahlt habe? Kriege ich die wieder? Vielen Dank!