Falsch als Sozialversicherungspflichtig eingestuft, kann der Arbeitgeber eine erneute Prüfung ablehnen?

2 Antworten

Eine kurzfristige Beschäftigung muß vor Arbeitsbeginn vereinbart werden! Die kurzfristige Beschäftigung muß ja im Voraus der minijob-zentrale.de gemeldet werden vom Arbeutgeber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/03_melde_und_beitragsverfahren/node.html

Gut zu wissen

Minijobber brauchen sich nicht um ihre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kümmern. Ihr Arbeitgeber meldet sie bei der Minijob-Zentrale an und berechnet ihre Abgaben.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo melde es dem Arbeitgeber das du dich vertan hast er müsste es dann ändern

Woher ich das weiß:Hobby

LordFauntleroy 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 19:25

Okay, und die Beiträge die ich bereits bezahlt habe? Kriege ich die wieder? Vielen Dank!

0
Venus345  06.10.2021, 19:28
@LordFauntleroy

wann da Beiträge an das Finanzamt gegangen sind eher durch eine Einkommensteuererklärung, aber das musst dein Arbeitgeber oder im Lohnbüro nachfragen

0
Kwalliteht  06.01.2022, 21:14
@LordFauntleroy

Ja. Musst Du aber selbst bei der Versicherung geltend machen. Dein Arbeitgeber wird das nicht für Dich erledigen, der hat schon genug zu tun, seinen Anteil zurück zu bekommen. Der wir mächtig sauer auf Dich sein. Noch saurer dürfte er allerdings sein, wenn Du es ihm nicht meldest und er es von irgendwo anders erfährt. Das kann Dir dann als Betrug ausgelegt werden.

0