Kurzfristige Beschäftigung im Urlaub des Hauptberufes möglich?

3 Antworten

Ob Du nun einen zusätzlichen Minijob hast der oft auch in den Urlaub hineinragt oder einen recht kleinen Teil Deines Urlauber für einen Minijob benutzt ist für mich ziemlich gleich.

Mach einfach, es wird niemand nachfragen....

Du bist an der frischen Luft, hast genug Bewegung, triffst andere Leute..... ist wie Urlaub ;-)

Der Urlaub dient zur Erholung!

Laut Gesetzgeber sind "dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeiten" verboten.

Und während (D)eines Urlaubs darfst Du keine dem Urlaubszweck entgegenwirkende "Nebenbeschäftigung" annehmen.