Kurzfristige Beschäftigung im Urlaub des Hauptberufes möglich?
Laut Gesetzgeber sind "dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeiten" verboten.
Immer wieder aber höre ich, dass dennoch viele während ihres Urlaubs vom Arbeitgeber, bei denen Sie festangestellt sind, eine Tätigkeit nachgehen, bei denen man entlohnt wird.
Das hatte ich jetzt auch vor, für 7 Tage Zähler abzulesen. Der Geschäftsführer meint dass er selber schon oft Leute hatte die das in ihrem Urlaub gemacht haben, dass man es nur mit dem Arbeitgeber absprechen müsse und man mit seiner Freizeit anstellen könne, was man möchte.
Jetzt sind die Profis gefragt, wisst ihr wie sich das regelt, ob man das offiziell darf?
3 Antworten
Ob Du nun einen zusätzlichen Minijob hast der oft auch in den Urlaub hineinragt oder einen recht kleinen Teil Deines Urlauber für einen Minijob benutzt ist für mich ziemlich gleich.
Mach einfach, es wird niemand nachfragen....
Du bist an der frischen Luft, hast genug Bewegung, triffst andere Leute..... ist wie Urlaub ;-)
Der Urlaub dient zur Erholung!
Laut Gesetzgeber sind "dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeiten" verboten.
Und während (D)eines Urlaubs darfst Du keine dem Urlaubszweck entgegenwirkende "Nebenbeschäftigung" annehmen.