Studentische Hilfskraft und kurzfristige Saisonarbeit?
Wie sieht die Lage aus, wenn mal als studentische Hilfskraft mit 55 Stunden (519 €) zusätzlich vom 01.04. April bis 30.Juni 2020 mit rund 25 Stunden pro Woche als Spargelverkäufer arbeitet?
Werden im Saisonjob auch Sozialabgaben fällig, da er ja auch über 450 € geht.
LG
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
...zusätzlich vom 01.04. April bis 30.Juni 2020 mit rund 25 Stunden pro Woche als Spargelverkäufer arbeitet?
Als kurzfristige Beschäftigung (z.B. als Ferienjob) mit max. 3 Monaten wäre dieser Hinzuverdienst unbegrenzt möglich; die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du kannst zwar eine solch kurzzeitige ! Tätigkeit ausüben, nur eine kurzfristige Tätigkeit ohne Sozialversicherungsbeiträge wäre m. Auffassung nach neben einer Werkstudententätigkeit nicht möglich.
Aber wende Dich mit Deiner Frage bitte einmal an die Minijobzentrale, die sollten Dir helfen können :
Ebenso der Steuerberater des potentiellen Arbeitgebers.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Weitere Infos findest du in studis-online.de
wie z.B.: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php#mindestlohn