Studentische Hilfskraft und kurzfristige Saisonarbeit?

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...zusätzlich vom 01.04. April bis 30.Juni 2020 mit rund 25 Stunden pro Woche als Spargelverkäufer arbeitet?

Als kurzfristige Beschäftigung (z.B. als Ferienjob) mit max. 3 Monaten wäre dieser Hinzuverdienst unbegrenzt möglich; die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst zwar eine solch kurzzeitige ! Tätigkeit ausüben, nur eine kurzfristige Tätigkeit ohne Sozialversicherungsbeiträge wäre m. Auffassung nach neben einer Werkstudententätigkeit nicht möglich.

Aber wende Dich mit Deiner Frage bitte einmal an die Minijobzentrale, die sollten Dir helfen können :

https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html?gclid=EAIaIQobChMIguTPtI265wIVleF3Ch06gAdTEAAYASAAEgKJHPD_BwE

Ebenso der Steuerberater des potentiellen Arbeitgebers.