Spesenabrechnung bei kurzfristiger Beschäftigung?
Ist der Arbeitgeber bei einer kurzfristigen Beschäftigung verpflichtet, dem Arbeitnehmer Spesen zu zahlen?
5 Antworten
Spesen ist ein antiquierter Begriff für Verpflegungsmehraufwendungen.
Und ja, wenn es diese in der Firma gibt, müssen sie auch einem kurzzeitig Beschäftigten bezahlt werden.
Allgemein gibt es aber keinen Rechtsanspruch darauf. Wird das aber generell nicht gezahlt, bleibt nur, die Mehraufwendungen bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Natürlich, klar. Wenn Du etwas für die Firma bezahlen musst, dann muß dir das auch erstattet werden.
Ja, aber nur, wenn die betreffenden betrieblich begründeten Ausgaben vereinbart waren.
- sollte die für das Personal zuständige Stelle erschöpfend Auskunft geben können, 2. können der Betriebsrat oder Kollegen helfen, 3. gibt es im Internet hierzu jede Menge Infos.
Wenn du Auslagen im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit hattest, dann muss der Arbeitgeber diese natürlich auch bezahlen.
natürlich muss der AG deine Auslagen , Reisekosten bezahlen usw.
Vielen Dank! Weißt du wo man das nachlesen kann? Also gibt es eine gesetzliche Regelung dazu? Im Vertrag wurde nichts zu den Verpflegungsmehraufwendungen vereinbart.