Ich habe in einem Möbelhaus eine TV-Wohnwand (Ausstellungsstück) im Wert von ca. 2.000,00 € gekauft, d.h. Anzahlung (500,00 €) mit Ratenkaufvereinbarung.

Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand an die betreffende Wand in meiner Wohnung passt.

Die Ratenkaufvereinbarung wurde am 10.04.2018 mit der Bank abgeschlossen. Liefertermin war der 18.04.2018, wurde jedoch wegen Krankheit der Monteure auf den 26.04.2018 verschoben.

Bei der Anlieferung stellte man fest, dass ein Möbelstück zu groß ist und nicht durch den Wohnungseingang in das betreffende Zimmer passt. Festgestellt wurde dies durch eine grobe Vermessung der Monteure. Ich habe nicht darauf bestanden es zu versuchen, da nach der Einschätzung der Monteure Kratzer an der Oberfläche des Möbelstückes entstanden wären.

Die komplette Lieferung wurde wieder mitgenommen.

In den AGB´s des Möbelhauses steht der übliche Passus, dass der Kunde eine problemlose Anlieferung sicherstellen muss.

Ich wurde nicht darüber informiert, dass das Möbelstück nicht zerlegbar bzw. abbaubar ist. Auch habe ich angenommen, dass es mit etwas „Fingerspitzengefühl“ möglich ist, die Möbel in die Wohnung zu bringen.In einem ersten kurzen Telefonat mit dem Möbelhaus wurde mir mitgeteilt, dass noch mal genau geprüft wird, ob eine Zustellung nicht doch möglich ist. Falls nicht, sollte ich mir im Möbelhaus etwas Neues aussuchen. Mir wurde dies so vermittelt, dass ich dazu verpflichtet bin.

Nun habe ich folgende Fragen:

1.    Hätte ich darauf bestehen sollen, dass wenigstens versucht wird mit dem Möbelstück in die Wohnung zu kommen?

2.    Habe ich meine Pflicht als Käufer schuldhaft verletzt? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für mich? Was kann mir das Möbelhaus in Rechnung stellen?

3.    Bin ich tatsächlich verpflichtet dort neue Möbel auszusuchen, auch wenn mir nichts gefällt? Bzw. auch wenn der Preis erheblich höher wäre? (aufgrund der Preisklasse des Möbelhauses)

4.    Sollte ich sofort versuchen die Ratenkaufvereinbarung zu kündigen? Die erste Rate wäre ab Juni 2018 fällig.