Resultiert ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag (§433 BGB) aus einer schriftlichen Willenserklärung auf dem Internetportal eBay-Kleinanzeigen?
Genügt die Abgabe einer schriftlichen Willenserklärung „Ich biete Ihnen x Euro für Ihren Artikel.“ auf dem Internetportal eBay-Kleinanzeigen.de, auf dem kein Button „verbindlich Kaufen“ existiert, um ein rechtsverbindliches Rechtsgeschäft einzugehen, welches zu einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag gemäß §433 BGB führt?
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