Warum ist Journalist*in keine geschützte Berufsbezeichnung?

In Deutschland kann sich jeder Mensch „Journalist“ o. „Journalistin“ nennen, weil das in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen sind. Warum ist das so?

Denn leider gibt es immer mehr Extremisten, die sich selbst als „Journalist“ o. „Journalistin“ bezeichnen und im Internet den größten Schwachsinn bzw. die schlimmste Hetze verbreiten (z. B. dass an Corona „die Juden“ schuld wären). Wenn sich jemand als „Journalist“ o. „Journalistin“ bezeichnet, dann schenken mehr Menschen ihnen Glauben, als wenn sie sich nur als „Blogger“ etc. bezeichnen.

Die allermeisten Menschen denken, dass ein Journalist o. eine Journalistin automatisch bei einem renommierten Medium angestellt ist, z. B. bei einer Tageszeitung, einem Magazin, einem Fernseh- o. Radiosender. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Es gibt viele, die freiberuflich für ein Medium arbeiten.

Und leider gibt es auch einige, die den Begriff „Journalist“ o. „Journalistin“ missbrauchen, um Halbwahrheiten, komplett falsche Dinge, Verschwörungstheorien, sehr tendenziöse bzw. ehrverletzende Berichte und/oder Hetze zu verbreiten.

Manchmal werden solche Sachen enttarnt und wenn dann z. B. berichtet wird, dass ein „Journalist“ mehrere Geschichten, Interviews etc. (die auch veröffentlicht wurden) frei erfunden hat, wirft das auch ein negatives Licht auf die echten, seriösen Journalisten*innen.

Also, warum ist die Berufsbezeichnung Journalist*in nicht geschützt?

Es darf sich ja auch nicht jeder einfach so z. B. als Jurist*in o. als Anwalt/Anwältin, als Psychotherapeut*in oder als Meister o. Geselle eines bestimmten Handwerks bezeichnen.

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