Darf ich DRV Frist setzen, wenn ja wie lange?
Die DRV "bearbeitet" seit Dezember einen Antrag von mir und langsam wird mir das Ganze zu bunt, da niemand telefonisch erreichbar ist, auf Anfrage immer gesagt wird es dauert noch und auch ist die Kommunikation schriftlich-telefonisch sehr mangelhaft.
Kann ich der DRV nun per Post eine Frist zur Bearbeitung setzen und wenn ja mit welcher Länge und was darf ich danach androhen?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
nach 6 Monaten kannst du Untätigkeitsklage einreichen:
Sozialgerichtliche Untätigkeitsklage einreichen.
Im Sozialrecht ist § 88 SGG einschlägig. Im Gegensatz zu den anderen Gerichtsbarkeiten ist die Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren eine eigene Klageart, mit der lediglich die sachliche Bescheidung an sich erzwungen werden kann, nicht jedoch ein bestimmter Inhalt. Demnach ist die Klage erledigt, sobald ein sachlicher Bescheid vorliegt. Ist dieser zuungunsten des Klägers ausgefallen, ist jedoch eine Klageänderung nach § 99 SGG statthaft, die in diesem Fall regelmäßig als sachdienlich gilt und daher vom Gericht zu genehmigen ist.
Die Wartefrist beträgt sechs Monate für den Bescheid und drei Monate für den Widerspruchsbescheid; in bestimmten Fällen gelten abweichende Fristen (z. B. Statusfeststellungsverfahren: drei Monate auch schon im Antragsverfahren, § 7a Abs. 7 Satz 2 SGB IV). Die Regelung, wonach in Widerspruchsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit die Untätigkeitsklage bereits nach einem Monat zulässig war, ist zum 1. Januar 2002 entfallen.
Bei verfrühter Klageerhebung ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Eine Ausnahme von der Wartefrist wird lediglich dann angenommen, wenn die Behörde eindeutig und unmissverständlich zu erkennen gegeben hat, dass sie nicht entscheiden werde.[1]
In Eilfällen kann wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bereits vor Ablauf der Frist eine einstweilige Anordnung nach § 86b SGG in Betracht kommen.
ein Versichert kann aber sehr selten erkennen, ob die DRV untätig war. Sind umfangreiche Ermittlungen oder eine Begutachtung erforderlich, dann ist die DRV nicht untätig und man kann hier rein gar nichts "beschleunigen"
Du kannst alles machen.
Nur wird sich die DRV davon nicht beeindrucken lassen.
Bei einem EM Rentenantrag kann es z.B. 18 Monate dauern, bis man einen Termin zur Untersuchung bekommt
Da hilft auch keine Untätigkeitsklage, da die DRV nicht untätig ist. Man kann aber die Gutachter einfach nicht herzaubern.
Es kommt also darauf an, welchen Antrag zu gestellt hast.
Und der DRV drohen ist nie gut....
Das sind gerade mal knapp 3 Monate, inwieweit die Bearbeitung intern läuft kannst du nicht beurteilen.
Kann ich der DRV nun per Post eine Frist zur Bearbeitung setzen und wenn ja mit welcher Länge und was darf ich danach androhen?
Klar kannst du, nur bringt dich das keinen Schritt weiter.