Erhält der Ausbilder eine Provision von Bundesagentur für Arbeit, wenn er aus deren Vorschlägen einen angehenden Azubi übernimmt?

Liebe Community,

ich bin so langsam auf der Suche nach einer Ausbildung, die ich ab August 2021 beginnen möchte. Ich weiß auch welchen Ausbildungsberuf.

Als ich die Online-Stellenangebote in der Bundesagentur für Arbeit angeschaut habe, habe ich mich gefragt, ob es besser wäre sich selbst zu bewerben, oder von der Behörde vorgeschlagen zu werden. Habt ihr da Erfahrungen gemacht?

Erhält der Ausbilder vom Staat eine Provision, wenn es den Vorschlag von BA annimmt. Ähnlich, wie wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitslosen von der Arge übernimmt. Wenn es leider so wäre, wäre ich ja mit meiner eigenen Bewerbung, ohne von BA vorgeschlagen zu werden, für den Ausbilder eher uninteressant.

Des Weiteren wären mir eure positiven sowie negativen Erfahrungen sehr wichtig. Wie seit ihr zu eurem Ausbildungsplatz gekommen? Durch die Zusammenarbeit von BA. Habt ihr die Zusammenarbeit mit BA positiv oder negativ empfunden? Ist es überhaupt empfehlenswert zu BA zu gehen, auch wenn man in der Lage ist, sich selbst zu bewerben.

Wisst ihr auch, was diese Anmerkung von BA genau bedeutet?:

"Der Arbeitgeber hat die BA mit der Betreu­ung seines Stellen­angebots beauftragt."

Es ist auch so, dass ich die Ausbildung entweder in Hamburg oder Berlin machen möchte. Es sind aber sehr beliebte Städte, sodass die Konkurrenz relativ hoch ist. Es wäre auch für mich eine Option, die Ausbildung in einem Kaff zu machen, aber anschließend in die Großstadt zurückzukehren. Aus diesem Grund wäre für mich interessant, zu wissen, inwiefern es für den Ausbilder ein Schaden darstellt, wenn man nach der Ausbildung nicht mehr im Betrieb weiter arbeiten möchte. Oder ist es für die sogar wünschenswert, da man anschließend einen neuen ausbilden darf?

Wie ihr sieht, mache ich mir da große Gedanken. Das liegt daran, dass ich im nächsten Jahr schon 28 werde... Zwar habe ich ein sehr gutes Abitur gemacht, und werde im nächsten Sommer ein brotloses Studium beenden. Habe aber die Erfahrung gemacht, dass selbst bei der Suche nach einem Minijob keinen interessiert, ob man Abi hat, oder etwas studiert. Da wird es bei der Ausbildungssuche wahrscheinlich nicht einfacher werden. Heutzutage kann man niemanden mehr mit Abi oder Hochschulabschluss beeindrücken, außer man hat Medizin oder Jura studiert.

War jemand von euch in einer ähnlichen Lage und suchte nach einer Ausbildung im höhreren Alter? Und wurde auch fündig?

Übrigens möchte ich erwähnen, dass mein Wuschausbildung prima mit meinem Studium zu verbinden sei und ich dadurch eine Chance sehe.

Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten trotz des langen Textes. Vielen Dank dafür <3 :)

Ausbildung, Ausbilder, Ausbildungsplatz, Bundesagentur für Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Erfolg, befristeter Arbeitsvertrag, Bundesagentur für Arbeit, Hilfeleistung, Jobcenter, Klage, Öffentlicher Dienst, Rechtslage, Sinn, unbefristeter-arbeitsvertrag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
BfA Recklinghausen Zahlungserinnerung rechtens?

Guten Abend,

Ich habe Gestern ein Brief von der Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen (Inkasso) erhalten.

In dem Schreiben weisen Sie mich darauf hin das Ich eine fällige Forderung von 197, 39 € noch nicht beglichen hätte und dies bis zum 22.11.2017 erledigen soll.

Als Verwendungszweck soll Ich mein Zeichen angeben.

Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitslosengeld 2 (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 26,63 € KDU Unterk./heizung (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 164, 51 € Mahnung AA Berlin Mitte 24.03.2014 1,25 € Mahngebühren JC Nordhausen 05.09.2016

Wie soll Ich mich denn jetzt verhalten? Mit dem Arbeitsamt habe Ich schon seid Jahren nichts mehr zu tun und das die mir angeblich zuviel Geld gezahlt haben als Ich vor 3 jahren in Arbeit gegeangen bin kann Ich mir auch nicht vorstellen die haben mich damals eher Verhungern lassen. Ich weiß noch das Ich riesigen Ärger hatte da Ich 1 1/2 Monate ohne Geld da gesessen habe und die Wollen jetzt noch Geld von 1 Monat davor also hätte Ich damals mehr als 2 Monate ohne Geld dagesessen...

Nachweisen kann Ich nichts das ganze kram vom Arbeitsamt ist höchstens noch teilweise vorhanden.

Kann Ich dagegen vorgehen ohne jetzt unsummen an Geld für ein Anwalt auszugeben? Kann mir irgendwer mit fakten oder Erfahrung helfen?

Danke im vorraus.

Recht, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit, Forderung, Inkasso, Recklinghausen, Zahlungserinnerung
Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
"Verspätete" Abmeldung vom Arbeitsamt nach Vertragsabschluss?

Guten Morgen,

ich war jetzt eine Weile arbeitslos und habe ab Montag wieder einen Job. Ich fang aber mal von vorne an: Letzten Samstag las ich in der Zeitung von einem Jobangebot, welches mich interessierte. Am Montag darauf schickte ich per Mail eine Bewerbung. Ich erhielt auch am selben Tag einen Anruf zurück, dass ich die Stelle habe. Habe dort nämlich schon mal als Aushilfe gearbeitet und man war wohl zufrieden mit mir.

Der Vertrag wurde mir gleich am Dienstag per Post zugestellt, habe den Vertrag auch dann an diesem Tag unterschrieben. Am Mittwoch habe ich den Vertrag persönlich überbracht und an der Rezeption abgegeben. Am Donnerstag wollte ich in der Personalabteilung anrufen und fragen, ob es so in Ordnung geht, habe aber die zuständige Person nicht erreicht. Am Freitag hat es dann geklappt und man sagte mir, dass alles so ok ist mit dem Vertrag und dem Personalbogen. Dann fiel es mir gestern siedend heiß ein, dass ich das Arbeitsamt noch nicht unterrichtet habe.

Es war aber schon abends nach den Geschäftszeiten. Ich habe einen Brief geschrieben und eine Kopie der Vertragsseite mit dem Beginndatum der Arbeit beigefügt. Der Brief trägt natürlich das Datum von gestern, aber der Postkasten in meiner Nähe wurde schon geleert an dem Tag. Die nächste Leerung ist dann heute.

Zusätzlich wollte ich mich noch über den eService abmelden, aber leider geht das nicht aufgrund von Wartungsarbeiten. Ich habe daher etwas gegoogled und bin dann hierrüber gestolpert:

"Daher ist es wichtig, so schnell als möglich, spätestens aber wenn die Veränderung in Kraft tritt, die notwendige Mitteilung zu machen."

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637138

Heißt das also, dass ich theoretisch noch am Montag das Arbeitsamt von meinem neuen Job unterrichten kann? Freue mich schon auf Antworten. Weil ich brauch den Job wirklich und mache mich gerade selber verrückt vor lauter Sorge, dass meine vergessene Abmeldung eventuell sogar dafür sorgen könnte, dass ich den Job nicht antreten kann.

Abmeldung, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit
Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung.

Ich habe von der Bundesagentur für Arbeit bekommen in dem das hier steht:Sehr geehrter... Nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine beitragsfreie Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Folgende Zeit im Meldezeitraum 2014 ist ihrem Rentenversicherungsträger zu melden: Beginn 30.07.2014 Ende 31.12.2014 Meldegrund: Ausbildung suche bei einer Deutschen Agentur für Arbeit (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a SGB VI) Da uns ihre Versicherungsnummer nicht bekannt ist, können wir die genannte Zeit noch nicht an den Rentenverischerungsträger melden. Bitte teilen Sie uns die Versicherungsnummer umgehend unter Vorlage ihres Sozialversicherungsausweis oder einer anderen maschinell erstellten Unterlage ihres Rentenversicherungsträgers (z.B Versicherungsverlauf) mit Info über mich usw... Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine Versicherungsnummer nachweisen können und aufgrund nicht vervollständigter bzw. nicht berücksichtigter Daten keine Versicherungsnummer für Sie beantragt werden kann, werden keine Zeiten an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Bewahren sie bitte dieses Schreiben zum Zwecke des Nachweises bei der Rentenversicherung sorgfältig auf. Ungeachtet des oben angegebenen Zeitraums im Rahmen dieser Jahresmeldung werden Sie von uns weiterhin als ausbildungsuchend geführt. Eine Beendigungsmeldung erhalten Sie nach Beendigung ihrer Ausbildungssuche. Haben sie weitere Fragen... Das Schreiben wurde maschinell erstellt... Ich besuche grade die 10. Klasse und was hat das jetzt mit der Rentenversicherung zu tun?

Brief, Bundesagentur für Arbeit
Wie ist diese Bewerbung für ein duales Studium Elektrotechnik Bachelor of Engineering?

Hallo an alle! Habe lange an meiner Bewerbung gearbeitet und bin schließlich zu diesem Ergebnis gekommen. Bitte macht mich auf Fehler aufmerksam, oder sagt mir falls etwas nicht in solch eine Bewerbung reinpasst!

Sehr geehrtes Team der DB Mobility Logistics AG Personalgewinnung,

über einen Berufsinformationstag der Bundesagentur für Arbeit und über die Website der Deutschen Bahn AG habe ich in Erfahrung gebracht, dass ich in ihrem Unternehmen ein duales Studium Bachelor of Engineering/Science – Elektrotechnik absolvieren kann. Gerne möchte ich mich Ihnen als Bewerber vorstellen. Zurzeit besuche ich die dreizehnte Klasse des Georg-Christoph-Gymnasiums und werde diese voraussichtlich im Juli 2015 abschließen.

Die Glühlampe von Thomas Alva Edison ist für mich der Anfang von etwas Faszinierendem, durch ein duales Studium in Elektrotechnik habe ich die Chance diese Faszination zu leben. Drei spannende Studienjahre, der Wechsel zwischen Praxiseinsatz und dualer Hochschule zeugen von einer Vielschichtigkeit der Ausbildung, die in meinen Augen eine absolute Bereicherung ist. Die Deutsche Bahn AG ist ein zukunftsträchtiges Unternehmen, das Menschen und Märkte bewegt, und auch deshalb ein sehr attraktiver Arbeitgeber.

Ich bin ein Mensch, der seine Aufgaben mit Herzblut und Engagement verfolgt, der offen und kommunikativ ist. Ich kann mir vorstellen, dass diese Eigenschaften vor allem in den Praxisphasen der Ausbildung von Vorteil sein könnten. Zu meinen o Vorbildern gehört neben Thomas Alva Edison auch Michael Faraday, dies sollte zum Profil eines naturwissenschaftlich begeistertem Menschen passen

Gerne möchte ich am nächsten Schritt im Bewerbungsprozess, dem Onlinetest, teilnehmen Mit freundlichen Grüßen

Studium, Bewerbung, Elektrotechnik, Deutsche Bahn, duales Studium, Bundesagentur für Arbeit, Lebenslauf
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2
Jobcenter schlägt nur ungeeignete Stellen vor

Seit Juni 2013 bin ich nun arbeitslos, da ich aufgrund einer Rheumaerkrankung beider Handgelenke meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abbrechen musste. Leider kommt noch hinzu, dass ich an einer Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose) leide.

Im Endeffekt bedeutet dies, dass ich keine Tätigkeiten mehr ausüben kann, die das Heben und Tragen von Lasten und längeres Stehen und Gehen (bis 15 Minuten geht´s) erfordern. Meine Feinmotorik leidet mittlerweile auch und mir fällt öfter mal was runter. Autofahren kann ich nur noch kurze Strecken und an nass-kalten Tagen gar nicht mehr.

Um nun auf mein Problem zurückzukommen: Das Jobcenter schickt mir Stellenangebote wie "Kurierfahrer bei der Post" oder "Kassierer an der Tankstelle" oder auch "Verkäuferin".

Meines Erachtens sind das Tätigkeiten, die ich nicht mehr ausüben kann. Kurierfahrer ist mir nicht möglich, da ich keine Pakete tragen kann und eben auch nicht Autofahren (meinen eigenen Pkw werde ich Ende des Jahres verkaufen müssen). Kassierer an der Tankstelle stehen die meiste Zeit und Verkäuferinnen benötigen Feinmotorik und in der Stellenanzeige steht auch etwas von "Lager einräumen" und "Raumpflege".

Was soll ich nun tun? Ich möchte arbeiten, bewerbe mich selber unabhängig vom Jobcenter.

Das Jobcenter sieht nicht ein, dass dies nur ungeeignete Jobs sind.

Arbeitslosigkeit, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rheuma

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bundesagentur für Arbeit