Ich habe von der Bundesagentur für Arbeit bekommen in dem das hier steht:Sehr geehrter... Nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine beitragsfreie Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Folgende Zeit im Meldezeitraum 2014 ist ihrem Rentenversicherungsträger zu melden: Beginn 30.07.2014 Ende 31.12.2014 Meldegrund: Ausbildung suche bei einer Deutschen Agentur für Arbeit (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a SGB VI) Da uns ihre Versicherungsnummer nicht bekannt ist, können wir die genannte Zeit noch nicht an den Rentenverischerungsträger melden. Bitte teilen Sie uns die Versicherungsnummer umgehend unter Vorlage ihres Sozialversicherungsausweis oder einer anderen maschinell erstellten Unterlage ihres Rentenversicherungsträgers (z.B Versicherungsverlauf) mit Info über mich usw... Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine Versicherungsnummer nachweisen können und aufgrund nicht vervollständigter bzw. nicht berücksichtigter Daten keine Versicherungsnummer für Sie beantragt werden kann, werden keine Zeiten an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Bewahren sie bitte dieses Schreiben zum Zwecke des Nachweises bei der Rentenversicherung sorgfältig auf. Ungeachtet des oben angegebenen Zeitraums im Rahmen dieser Jahresmeldung werden Sie von uns weiterhin als ausbildungsuchend geführt. Eine Beendigungsmeldung erhalten Sie nach Beendigung ihrer Ausbildungssuche. Haben sie weitere Fragen... Das Schreiben wurde maschinell erstellt... Ich besuche grade die 10. Klasse und was hat das jetzt mit der Rentenversicherung zu tun?