Hallo, ich bin 17 Jahre alt und sitze nun auf einer Anzeige wegen "Schwarzfahrens" sowie den dazugehörigen 40€ Bußgeld. Ich bin heute auf dem Weg zur Schule ohne Marke gefahren. Das war das erste mal, dass ich überhaupt schwarzgefahren bin. Neuerdings hat sich die vorschrift geändert, nachder ich nun beim 1. mal eine anzeige bekomme. Das Bußgeld werde ich sofort bezahlen, ich habe mich schließlich strafbar gemacht durch die erschleichung von dienstleistungen. ich weiß jetzt leider nicht, was für zivilrechtliche folgen das nach sich zieht. was bedeutet die anzeige explizit für mich? werde ich ins gericht geladen oder ist das nur eine weiter formalia unseres staates? Ich bin zurzeit ein wenig verwundert. ich habe außerdem ein wenig angst, dass ich mir jeden weg in den öffentlichen dienst damit kaputt mache, durch eine vorbestrafung wäre dieser ja unmöglich geworden. Kann mir jemand diesbezüglich helfen? (ich finde es ohnehin eine schweinerei, dass Oberstufenschüler kein ticket mehr vom staat bekommen, wie stellen sich das die leute vor? 10km mit dem fahrrad? schweinerei... sozialstaat...)

MFG