Wie lange kann ein e.V. in Gründung sein?

4 Antworten

Für die Gründung eines e.V. braucht er mindestens 7 Mitglieder. Solange er diese 7 Mitglieder noch nicht hat, handelt es sich halt um einen e.V.i.G.


ullib1982 
Beitragsersteller
 17.08.2010, 08:31

Hallo IslasCanarias,

also so viel wusste ich auch schon, ich wunder mich eben nur, dass er schon e.V. i.G. schreibt und auch schon als Verein agiert. Aber nach fast 1,5 Jahren?? Ist das normal?? Darf er das überhaupt? ich mach mir nur etwas Sorgen, dass er steuerrechtliche Probleme bekommen könnte!

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IslasCanarias  17.08.2010, 09:19
@ullib1982

Probleme sehe ich eigentlich nur, wenn er (oder ein anderes Mitglied) einen Schaden verursacht. Dann haften alle mit ihrem Privatvermögen, solange es kein e.V. ist!!

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Frage von ullib1982 am 17.8.2010 - 8:15 h

Wie lange kann ein e.V. in Gründung sein?

Antwort (Auszug) von JotEs am 17.8.2010 - 09:47 h

>...

Steuerliche Probleme wird es sicher geben, wenn die Gründung des Vereines dem Finanzamt nicht gemeldet wurde. Denn solange ein Verein nicht als gemeinnützig anerkannt ist, ist er unbeschränkt steuerpflichtig. Auch hier solltest du deinem Bekannten klar machen, dass er sich auf sehr dünnes Glatteis begibt, wenn er den Verein betreibt, ohne ihn beim Finanzamt anzumelden. Dies könnte als "leichtfertige Steuerverkürzung" (Ordnungswidrigkeit) oder gar als "Steuerhinterziehung" (Straftat) geahndet werden.<

Mein Kommentar: 1) Solange ein Verein nicht im Vereinsregister des Amtsgerichts ordnungsgemäß als "eingetragener Verein" (e.V.) eingetragen wurde, besteht auch keinerlei Steuerpflicht ! 2) Wenn außerdem bei einem eingetragenen Verein (e.V.) in seiner Satzung festgelegt wurde, daß unter Vereinszweck keine "Gewinnerzielungsabsicht" besteht, ist die Unterstellung der "leichtfertigen Steuerverkürzung" sowie der Steuerhinterziehung" reiner Nonsens !

Die Mitgliederbeiträge für sich allein sind keine Einnahmen im steuerrechtlichen Sinne, sondern dienen in der Praxis nur zum Ausgleich der lfd. Verwaltungskosten (Telefon, Porto, Verbrauchsmaterial wie Papier etc.).

Labeldesigner EDV- u. Rhetorik-Trainer Verwaltungsfachwirt**

erstmal müssen mindestens 7 Mitglieder eine Sitzung abhalten, Notariell beglaubigt usw..... aber soviel ich weiss gibts da keine Frist, was die Gründung anbetrifft - die Frist gilt nur ab Eingabe bei der Behörde 4 oder 6 Wochen



ullib1982 
Beitragsersteller
 17.08.2010, 08:24

Hallo AllesKnower,

danke für den Link, solche Seiten hab ich nun schon hundertfach durchforstet, nur leider kann ich einfach keine Frist finden... uff... hast du vielleicht noch nen Tipp.

LG Ulli

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AllesKnower  17.08.2010, 08:25
@ullib1982

Es gibt auch keine, wenn die Eintragung zu lange auf sich warten lässt, muss man sich beschweren !

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ullib1982 
Beitragsersteller
 17.08.2010, 08:33
@AllesKnower

Was heißt beschweren? Wo macht man denn sowas??

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