Muss Nachmieter oder Vermieter den Boden Ablöse zahlen?

Hallo ihr Lieben,

Folgender Fall: mein Partner und ich haben letzte Woche eine Wohnung besichtigt welche uns auf Anhieb gefallen hat. Die Wohnung wird von einer Gesellschaft vermietet. Die derzeitige Mieterin hatte im Wohnzimmer und Schlafzimmer Korkboden verlegt da sie meinte dass der ursprüngliche Boden zu kalt gewesen wäre. War natürlich super für uns und haben der Gesellschaft am nächsten Tag mitgeteilt, dass wir die Wohnung gerne hätten. Die Dame von der Gesellschaft meinte es spricht nichts dagegen dass wir die Wohnung bekommen und fragte mich daraufhin ob wir denn den Korkboden so übernehmen möchten. Ich teilte ihr mit dass der Boden drinnen bleiben kann. Sie erwähnte allerdings nichts von einer Ablöse. In der Anzeige wurde die Wohnung auch mit Korkboden inseriert und es stand nichts von einer Ablöse dabei.

Naja jetzt hat mich eben die Mieterin angerufen und mir mitgeteilt dass die Gesellschaft sich bezüglich dem Boden raushalten möchte. Die Ablöse soll sie mit mir vereinbaren. Die Mieterin und ich waren ehrlich gesagt etwas überrascht. Sie wäre davon ausgegangen dass die Gesellschaft die Kosten übernehmen wird eben weil die Wohnung MIT Korkboden inseriert wurde. Sie hätte gerne 350 € noch weil der schon ca. 5 Jahre drinnen ist und der Neupreis bei 900 € lag. Ich hab ihr gesagt ich muss das erstmal mit meinem Partner abklären. Falls wir den Boden nicht möchten, würde sie ihn mitnehmen (ist ein Boden zum Klicken) allerdings würden wir höchstwahrscheinlich sowieso einen neuen Boden verlegen wenn wir einziehen.

Meine Frage wäre ob ich wirklich dazu verpflichtet bin die Kosten zu übernehmen? Oder ob es in dem Fall auch die Gesellschaft übernehmen muss? Und ob sich der Preis für den Boden lohnen würde?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Wohnung, Vermietung, Boden
Wie komme ich aus dem Kündigungsverzicht des Mietvertrages raus?

Hallo!

Ich möchte aus meiner Wohnung RAUS!

Ich fühle mich durch meine Vermieterin sehr unter Druck gesetzt:

  • Ich wohne in einem 2 Etagen Haus im EG und darf kein Schloss an meine Wohnungstür bzw. an mein Zimmer hängen
  • Besucher müssen nach einer bestimmten Uhrzeit nach Hause und dürfen nicht bei mir übernachten -ich wohne in einer 4 Zimmer Wohnung: ein Zimmer gehört mir, ein Zimmer gehört einem anderen Studenten und die anderen beiden Zimmer werden von der Vermieterin als Lager und Bügelzimmer benutzt, sodass sie jederzeit bei uns in der Wohnung ein und ausgeht, wann sie möchte
  • Vermieterin kommt oft in mein Zimmer rein, jedes Mal kontrolliert sie die Heizung und schraubt sie selber runter
  • sie wiederholt ständig, dass ich auf Ordnung achten soll
  • im Badezimmer ordnet sie selber meine Pflegeutensilien (Zahnbürste, Rasierer, Parfüms, Haartrockner etc.)
  • wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit zurück komme, werde ich unhöflich und sehr forsch ausgefragt weshalb ich doch zurückgekommen sei, die Uni würde doch erst in 2 Wochen beginnen
  • zudem möchte ich kündigen, da ich als Student aus Kostengründen in ein Studentenwohnheim umziehen möchte. Jedoch ist der Mietvertrag auf 2 Jahre begrenzt ( 2 Jahre Kündigungsverzicht).

Mein Mitbewohner ist neulich ausgezogen (vermutlich weil er auch die SCHNAUZE VOLL HATTE). Er hatte das Glück, dass in seinem Vertrag kein Kündigungsverzicht stand

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Ich hoffe ich kann hier RAUS!

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag

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