Minderjähriger Erbe?

BVBDortmund  30.06.2024, 18:25

Bist Du verpflichtet eine Miete zu zahlen, weil Du mit dem Erblasser einen Mietvertrag gemacht hast?

Mimibux2003 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:36

Es gibt keinen Mietvertrag, mein Kind ist 5 Jahre alt und Alleinerbe. Wir wohnen zusammen in dem Haus. Ich bezahle alles Kredit, Versicherung und alle Nebenkosten.

Bergfex49  30.06.2024, 18:27

Hat nun Dein Kind die Immobilie allein geerbt oder mit Dir (und evtl. anderen Personen) in Erbengemeinschaft.

Mimibux2003 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:32

Alleine geerbt und ich wohne mit meinem Kind in dem Haus.

Toni2023  30.06.2024, 18:39

Wieso schreibst du Erbengemeinschaft, wenn dein alleiniger Erbe ist ?

Mimibux2003 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:54

Korrigiert , habe den Vorschlag genommen 🙈

3 Antworten

Salue

Schauen wir uns das mal rechtlich an. Deine Tochter ist Besitzerin einer Liegenschaft. Du als Mutter hast die Aufgabe übernommen, in ihrem Interesse als "Beiständin" oder Verwalterin so zu handeln, dass sie bei Volljährigkeit die Verwaltung selber übernehmen kann.

Jetzt hat man da eine "Mieterin" die nie Mietzins bezahlt hat, aber den gesamten Unterhalt mit den Zinszahlungen aus der eigenen Tasche bezahlt hat. Dies im Interesse auch Deiner Tochter, die ja gleichzeitig die Eigentümerin ist.

Wenn Sie 18 ist, müsst ihr zusammenhocken. Deine Tochter wird keinen Grund sehen, an der jetzigen Situation viel zu änden. Es läuft ja eigentlich alles rund.

Tellensohn

Zunächst wohnst du in ihrem Haus. Zahlst den Kredit, sieh ihn als Miete, die du an anderer Stelle für eine Wohnung oder ein Haus zu zahlen hättest.

Du kannst ja auch an anderem Ort wohnen, mit ihr und die Immobilie vermieten, damit daraus der Kredit gedeckt werden kann.

Für deine Tochter bekommst du Kindergeld und Halbwaisenrente, die tragen zum Unterhalt für dein Kind bei.

Mietnebenkosten hast du auch in einer Mietwohnung.

Willst du ihr etwas mit Volljährigkeit eine Rechnung aufmachen? Dann macht sie es im Gegenzug auch für die Zeit, in der du dann mit ihr im Haus gelebt hast.

Freu dich, dass ihr in einem Haus leben könnt, hättest du es dir sonst leisten können?


Mimibux2003 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 21:09

In einer Mietwohnung hätte ich geringere Miet- und Nebenkosten. Vermietung erschien mir zu unsicher, da ich nicht weiß ob geregelt Miete kommen würde. Was wäre wenn? Da ich schon länger in dem Haus lebe und mein Vater es an mein Kind überschrieben hat bzw. vererbt Hat habe ich die Entscheidung getroffen.

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sassenach4u  30.06.2024, 21:50
@Mimibux2003

Nun, du kannst bei deinem Kind dem Pflichtteil geltend machen, sollte dein Vater dich nicht bedacht haben, das wären 50 % deines dir zustehenden Erbes. Der wäre in bar zu zahlen, den könntest du aber deinem Kind stunden, bis es volljährig ist.

Dazu muss wohl das Familiengericht gehört werden und dem zustimmen. Dann könntest du, wenn es erwachsen ist und im Berufsleben steht, dir dieses Geld auszahlen lassen.

Ansonsten tust du es doch für euch beide. Es ist das Haus deines Vaters und freu dich, wenn dein Kind Eigentum hat. Wenn du es dir nicht leisten kannst, dann muss das Haus eben mit Zustimmung des Familiengerichtes verkauft werden. Dann legst du das Geld für dein Kind an und wohnst mit ihm zur Miete.

Ich persönlich würde, könnte ich es mir leisten, nie auf die Idee kommen, wenn volljährig, Forderungen an mein eigenes Kind zu stellen, zumal ich ja auch davon profitieren würde, über viele Jahre.

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Solange Dein Kind minderjährig ist, hast Du nicht nur die Personensorge, sondern nun auch die Vermögenssorge, Du musst also dafür sorgen dass nicht das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, sondern auch das "Wohl" seines Vermögens.

Dies endet mit Volljährigkeit. Im übrigen ändert sich nichts. An welche Rechte denkst Du in Deiner Frage.


Mimibux2003 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:57

Also bin ich verpflichtet, alles instand zu halten und zu bezahlen bis mein Kind volljährig ist. Und wenn es volljährig ist, kann mein Kind Danke sagen und das war es? Ich habe jetzt nur Wohnrecht solange es minderjährig ist?

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Bergfex49  30.06.2024, 18:47

kleine Berichtigung: "dass nicht NUR das Wohl des Kindes im Vordergrund ....."

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