in Nichtraucher Mietwohnung vapen?

4 Antworten

weil es ist ja auch rauch

Dampf ist kein Rauch.

ich habe mit Ausnahme von öffentlichen Einrichtungen und Restaurants noch nicht viele Gebäude erlebt, bei denen Dampfen explizit verboten wurde.

Vielen Vermietern ist das Dampfen sogar völlig egal, wenn sie begriffen haben, dass Dampfen nicht Rauchen ist.

Hallo Langer Jannnnn,

du kannst sicher auch ein Lagerfeuer im Wohnzimmer machen, das steht sicher nicht im Mietvertrag drin, dass das verboten sein könnte.

Langsam zum Mitschreiben:

Wenn du eine Wohnung mietest, dann zum üblichen oder vereinbarten Gebrauch. In deinem Fall ist Rauchen ausgeschlossen.

Wenn du die Wohnung zurückgibst und der Vermieter riecht Rauch, egal was du riechst und er holt sofort einige unabhängige Zeugen und gegebenenfalls einen Sachverständigen, dann bezahlst du alles um die Wohnung wieder "rauchfrei" zu machen, ich meine jetzt nicht einmal Durchlüften und auch den Mietausfall.

Ganz allgemein: Man unterschreibt Verträge um sich daran zu halten. Wenn man das nicht vor hat, dann sollte man das sein lassen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

"NIchtraucher"-Klauseln sind in Mietverträgen unzulässig.

Du kannst als Mieter rauchen soviel du willst.

Liebe Grüße.


LangerJannnnn 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 08:36

wie unzulässig? wenn es als Nichtraucherwohnung rein geschrieben ist dürfen wir drinnen nicht rauchen

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Vanaheim  07.07.2024, 08:40
@LangerJannnnn

Unzulässig bedeutet unwirksam, ungültig.

Du darfst als Mieter rauchen soviel Du willst.

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LangerJannnnn 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 08:41
@Bubukadnezar

naja aber wenn wir es ignorieren und der Vermieter dann heraus bekommt, dass die Wohnung voller rauch stinkt und die wände aussehen, haben wir stress.

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LangerJannnnn 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 08:48
@Vanaheim

will in ruhe hier leben und nicht immer stress mit allen haben.. wenn der Vermieter mir sagt er will es nicht, dann ok. ist ja noch SEIN Eigentum.

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Xandros0506  07.07.2024, 09:50
NIchtraucher"-Klauseln sind in Mietverträgen unzulässig.

Sorry, aber derart pauschale Aussagen sind häufig falsch. Und in diesem Fall ist die Aussage fürchterlich falsch.

Ein generelles oder formularmäßiges Rauchverbot ist im Mietvertrag in der Regel nicht wirksam. Eine individuelle Vereinbarung hingegen ist sehr wohl wirksam und bedeutet für den Mieter, dass er daran gebunden ist. Und das Verbot kann sich auf die Wohnung und sogar einen vorhandenen Balkon erstrecken.

Es kommt also darauf an, WIE das Verbot im Vertrag enthalten und formuliert ist.

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