Ex-Freundin nimmt Schlüssel weg?
Hallo.
meine Ex-Freundin und ich wohnen seit ca. 1 1/2 Jahre in einer Wohnung. Sie ist als Hauptmieter eingetragen, ich jedoch nur als Bewohner bei der Genossenschaft. Sie wollte mich nicht in den Mietvertrag schreiben, damit sie mich jederzeit raushauen könnte.
Nun ist es so, dass ich die besagte Zeit hier wohne, hatte Schlüssel, habe mich an Nebenkostenabrechnung beteiligt, zahle Strom und Internet und alle weiten Kosten wie Lebensmittel, Freizeit, etc.
Nun habe ich folgenden Beitrag gelesen:
„Steuert der Partner – im Unterschied zum ersten Fall – Geld zur Miete bei, liegt gemäß § 553 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Untervermietung von Teilen der Wohnung vor. Unerheblich ist hierbei, ob der Untermietvertrag schriftlich oder nur mündlich geschlossen wurde. In diesem Fall kann der Partner nicht aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden. Der Untermietvertrag muss allerdings unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Laut § 573c BGB muss zum Beispiel die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Außerdem gelten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Haupt- und Untermieter.“ ~ https://as.ad4m.at/ad/tur?a=2111&b=&c=https%3A%2F%2Fwww.klugo.de%2Fblog%2Fex-partner-aus-der-wohnung-werfen&gdpr_applies=false&gdpr_consent=&gdpr_pd=false
- Da ich nicht vor hatte auf bestimmte Zeit, sondern auf unbestimmte Zeit (wie in einer Beziehung üblich) zusammen wohne und dabei eben ALLE Kosten trage außer die Miete, ist meine Frage, ob ich dann eben auch als Untermieter (mündlich) zähle und Anspruch auf Kündigungsfrist von 3 Monaten und Schlüssel habe. Desweiteren befinden sind all meine Sachen und Wertgegenstände hier.
- Sie hat mir den Schlüssel zur Wohnung weggenommen, mit der Begründung „ich könne ja gehen, aber nicht wiederkommen“
Ist das alles rechtens? Bin ich damit Untermieter?