Wird die Lebensversicherung auf das Wohngeld angerechnet und eingezogen?

Hallo liebe Community, Mein Vater ist vor kurzem verstorben und er hatte eine kleine Lebensversicherung. Der Wert betrug ca. 20.000€. Wir bekamen Wohngeld von der Stadt, bevor mein Vater verstorben ist. Das Wohngeld diente als Zuschuss um unser Eigenheim abzahlen zu können, da es auf Dauer teurer gewesen wäre ein Haus für 7 Personen zu mieten, als uns bei dem abtragen der Schulden zu helfen. Da das Haus fast abbezahlt ist wollen wir das Geld der Lebensversicherung nutzen um alle Kredite usw. abzuzahlen, damit wir Schuldenfrei sind. Insgesamt würden alle Schulden mit Beerdigung auf ca. 17.000-19.000€ belaufen. Davor hat mein Vater eine kleine Frührente bekommen und jetzt werden wir auch Witwenrente und Halbweisenrente (5x) bekommen. Ich weiß das Wohngeld später wegfallen wird. Wir haben so Horrorgeschichten gehört das sie uns das Geld einfach wegnehmen werden und anrechnen können. Wir bekamen auch Kindergeldzuschuss und wird es dort angerechnet oder nicht? Wir wissen das der Zuschuss später auch wegfallen könnte, bis auf das normale Kindergeld. In der Lebensversicherung waren 3 Personen eingetragen und wir haben auch 3x ca. 6.500€ überwiesen bekommen, da die 3 bevorzugte Personen eingetragen worden sind. Zudem ist meine Mutter was allen Vermögenswerten angeht Alleinerbin. Wir alle wohnen zu sechst im selben Haus, auch die eingetragenen Personen aus der Lebensversicherung. Wir wollten auch morgen sofort zum Sozialamt und das anmelden, da wir ja kein Wohngeld mehr bruachen und wir es auch nicht erschleichen wollen.
Vielen Dank das ihr euch den langen Text durchgelesen habt, auch wenn er total verwirrend ist. 😅😀

Lebensversicherung, Wohngeld
Hintertürchen bei Wohngeldrückzahlung?

Ich muß nun ein wenig weiter ausholen:

Leider war ich so im Stress, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht wahrgenommen und umgezogen bin, ohne die anzugeben. Es lagen jede Menge persönliche Gründe für das Vergessen vor, was aber - wie wir wissen - das Gesetz nicht sonderlich beeindruckt. Nun habe ich zwei Monate nach Umzug Zeit gefunden, meine Dokumente zu sichten und gemerkt, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist. Umgehend rief ich bei der zuständigen Sahbearbeiterin an, die mir mitteilte, sie habe es auch gemerkt mir soeben einen bitterbösen Brief geschrieben, welcher gerade mit der Post "rausgegangen" sei.

Natürlich stand nix Gutes drin, so dass ich gleich nach Erhalt des Schreibens zu ihr bin, um angehört zu werden. Sie hielt meine Entschuldigung schriftlich fest, und dass ich bereit sei, die Hälfte der zu unrecht bezahlten Kosten zu erstatten.

Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von ihr, in dem stand, idie Gesamtsumme der beiden Monate würde verrechent werden und sie behielte sich vor, ein Bußgeld zu erheben (lt. §28). Ich hatte ja die Mitwirkung nicht eingehalten.

Nun endlich meine 1. Frage: Ale alleinerziehende Studentin mit BaFög, Kindergeld und Unterhalt wird mir in dem Schreiben mitegetilt, ich könne meinen Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld bestreiten und darum wird das Wohngeld sofort komplett verrechnet. Ist das ko? Ich hätte es ja zurückgezahlt, meine Schuld sehe ich ja ein, aber ich weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll, wenn mir gleich das ganze Geld auf einmal fehlt...

2.Frage: Kann ein Bußgeld verhängt werden, obwohl ich freiwillig, gleich nachdem mir mein Fehler auffiel, darauf bei der Behörde hingewiesen habe? Außerdem ist die neue Wohnung teurer als die alte, und mir steht dort theoretisch mehr Wohngeld zu. Folglich habe ich doch keinen Vorteil davon, den Umzug willentlich nicht mitzuteilen...

Ich hoffe, jemand kann mir in dem Chaos etwas helfen.

Bußgeld, Rückzahlung, Wohngeld

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