Hab ich Anspruch auf Wohngeld, wenn meine Tochter(Bafög)ab Sept.unter der Woche in einer WG lebt?

Hallo Ihr Lieben, vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Folgende Situation: Ich lebe mit meinen zwei erwachsenen Töchtern in einer Mietwohnung. Meine älteste Tochter beginnt ab September eine Ausbildung, sie muss dann an dem Ort wohnen und bekommt dann Bafög. Ich gebe ihr zusätzlich das Kindergeld und den Unterhalt von ihrem Vater, zusammen 285€, damit sie finanziell über die Runden kommt. Am Wochenende und in den Ferien kommt sie dann heim. Meine jüngste Tochter ist momentan in einem Freiwilligen Sozialen Jahr und hat bisher noch keine Ausbildungsstelle ab Herbst. (Ich vermute sie wird ein Jahr mit Jobben überbrücken müssen). Ich selbst gehe ab September ins Anerkennungsjahr für Erzieherinnen und werde ca. 1450€ Brutto verdienen. Mit Kindergeld und Unterhalt meiner jüngsten Tochter hätten wir dann ca.1280€ netto im Haushalt. Unsere Miete beträgt 700€warm (520€ kalt). Meine Frage wäre nun, habe ich Anspruch auf Wohngeld, obwohl meine älteste Tochter (mit Bafög) unter der Woche nicht daheim ist?Wird mir das Bafög meiner Tochter angerechnet? Meine älteste Tochter macht sich Sorgen, ob ich dann finanziell über die Runden komme (evtl. nach einer kleineren, günstigeren Wohnung schauen muss), und überlegt sogar, die Ausbildung nicht zu machen. Aber mit ist es ganz wichtig, dass sie genau die Ausbildung macht, die sie sich wünscht. Aber wie sieht dann meine finanzielle Situation aus? Was kann ich tun? Vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!

BAföG, Wohngeld
Wohngeld: nach 9 Monaten Bearbeitungszeit neue Anforderung von Kontoauszügen?

Hallo,

nachdem ich im Mai 2015 einen Antrag auf Wohngeld stellte, und für einen Zeitraum von 3 Monaten Kontoauszüge angefordert wurden, haben wir nach 5 direkt beantworteten Briefen zu diesen Auszügen nach 9 Monaten Bearbeitungszeit eine neue (!) Anforderung von Kontoauszügen aus dem Zeitraum von

01.11.14-28.02.15 bis (den März April Mai hatte er schon) 01.06.2015-31-10.2015.

Ich habe gelesen, dass das Wohngeld Amt bis zu 6 Monate rückwirkend nachfordern kann (also Mai minus 6 Monate) Darf es auch die Kontoauszüge nach dem Antrag anfordern?

Wir werden in der Hinsicht offensichtlich schikaniert. Nicht nur das uns fantasiefixkostenvon unserem monatlichen "freien" Einkommen abgerechnet werden (Wertverlust eines Neuwagens auf ein 10 Jahre altes Auto z.B.) nur um zu begründen, dass unser "freies" Geld nicht über die Grundversorgung kommt und somit unser Anspruch nicht plausibel ist.

Darf man es so offensichtlich hinauszögern?

9 Monate nun her und jetzt geht der ganze Mist von vorn los? und diesmal keine 3 Monate sondern 8 Monate Kontoauszugszeitraum?

Beim Anwalt war ich schon - er meint, ohne Bescheid kann er nichts machen (wirds deswegen hinausgezögert?) Dienstaufsichtsbeschwerde auch schon raus - nichts gebracht.

Ich fühle mich machtlos, ich kann kaum noch schlafen, muss an diese Ungerechtigkeit die ganze Zeit denken, zitter Innerlich. Kann doch nicht sein dass man gegen diese Beamtenwillkür nichts tun kann?

Wohngeld
Wohngeld bei mir. 27 Jahre alt , Zweitstudium, kein BAföq anspruch?

Hallo, ich habe eine Frage, ich ich bin 27 Jahre alt und werde im April mit einem Dualen Studium im Fitnesstudio anfangen (Vollzeitarbeit) + die Theorie wird Online absolviert bzw. an einem Wochenende im Monat direkt an einer Hochschule in München. Nun ist es so, dass ich bereits ein Bachelor Studium hinter mir habe, allerdings hat mir das nicht gefallen und daher möchte ich jetzt als zweites was anderes studieren. Während meines dualen Studiums bekomme ich monatlich nur ca. 500€ raus im 1. Jahr. Meine Wohnung in Stuttgart kostet aber alleine schon 450€. Von meinen Eltern bekomme ich 200€. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass 650€ im Monat (wovon 450€ für die Miete wegfallen) sicherlich nicht viel Geld sind. Dazu kommt dann noch Essen, Telefon, Internet usw. Daher wollte ich fragen, ob ich Wohngeld beantragen kann. Baföq würde mir nicht genehmigt werden, da meine Eltern zu gut verdienen. Allerdings habe ich nicht das beste Verhältnis zu ihnen und daher wollen sie nicht (und ich auch nicht) das sie mehr dazusteuern. Nun habe ich gelesen:

Anspruch auf Wohngeld für Studenten In drei Fällen können Studenten Anspruch auf Wohngeld haben. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG Zweitstudium: Es handelt sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium. In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG und es kann Wohngeld beantragt werden. Wenn es hier heißt : es handelt sich um ein zweitstudium, meint man damit, dass man das erste vorzeitig abgebrochen haben muss und ein zweites begonnen hat oder muss das 1. abgeschlossen sein. Oder spielt das keine Rolle?

Studium, Stuttgart, BAföG, studieren, Wohngeld

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