Wenn z.B. Kinder durch Schülerjobs ihr Taschengeld erhöhen oder ich irgendeine einmalige Nachzahlung oder einmalige Gehaltserhöhung erhalte, wird sofort das bisher bezogene Wohngeld in Frage gestellt und neu berechnet, ggf. sogar zurückgefordert, weil man das "nicht vorzeitig bekannt gegeben hat".
Das trifft bei einer Erhöhung des Gesamteinkommens von 15% zu - aber auf welchen Zeitraum bezogen? Das Kalenderjahr, den Monat oder den Bewilligungszeitraum? Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft oder nur für den Einzelnen, der mal mehr Geld erhalten hat?
Wer kann mir das genau beantworten? Wohngeldamt wirft nur mit Paragrafen um sich.. Vielen Dank