Wohnung vom Amt bezahlen lassen mit 18 Jahren!?

Ich bin Dominik, 18 habe bis ich eine Ausbildung anfange keine Arbeit, keinen Führerschein und kein Geld, und es wird wahrscheinlich so kommen, dass das Amt mir trotz dem dass ich erst 18 bin eine Wohnung bezahlen wird. Meine Mutter und ich kommen gar nicht klar und es geht nicht mehr dass wir zusammen wohnen. Zu anderen Familienmitgliedern ist kein Kontakt und auch zum Vater nicht. Ich habe so einige Fragen zu diesem Thema.

1.Was für Gründe oder Voraussetzungen muss man haben damit das Amt eine Wohnung bezahlt bei einem 18 Jährigen? Sprich was für Probleme muss man zuhause haben bzw mit der Mutter? 2. Wann kann man dann in die Wohnung einziehen ? Was muss vorher alles abgeklärt werden? 3. Wie viele Zimmer, Quadratmeter und Kalt- bzw Warmmiete darf die Wohnung haben? 4. Wie sieht es aus mit dem Umzug, wird mir dabei geholfen von Leuten der Stadt also die letzten Sachen/Möbel transportieren? 5. Wie sieht es aus mit Möbeln? Wird mir da was bereit gestellt sprich eine Küche (falls keine Vorhanden in der Wohnung), Couch, Tische etc? Und sonstige Dinge wie Geschirr, Kosmetika und was man zum Leben halt braucht. 6. Eine Waschmaschine brauch man natürlich auch. Wo bekommt man die her oder wie sieht es aus wie/wo man seine Wäsche waschen kann? 7. Wie lange werden sie mir eine Wohnung bezahlen? Dieses Jahr werde ich eine Ausbildung anfangen, wie geht es dann weiter? 8. Wie sieht der ganze Ablauf aus vom Besuch des Jugendamtes bis zum Bezug der Wohnung? Was wird da alles passieren und abgeklärt?

Bitte bei euren Antworten die entsprechende Nummer der Frage dabei schreiben. Danke im voraus.

Dominik

Jugendamt, Wohngeld, rausgeworfen, rausschmiss
Rückforderung von 14 Jahren Wohngeld

Hallo, ich habe die Tage Post von der Wohngeldstelle bekommen, von der wir seit 2001 Wohngeld in Form von Lastenzuschuss bekommen haben. Sämtliche Bescheide sind rückgängig bzw. neu berechnet worden, weil wir angebliche Kapitalerträge von 2 unsere 4 Kinder nicht mit angegeben haben. Die waren jedoch im so geringfügigen Bereich, dass ich gar nicht wusste, die mit angeben zu müssen. So wie bei der Steuer, hier muss man ja auch nur Erträge über einen gewissen Höchstbetrag mit angeben. Teilweise wurde bei beiden Töchtern Kapitaleerträge von ca. 109 - 100 Euro Freibetrag berechnet. Hier gab es dann einen Miniabzug. Vom Jahr 2001 habe ich selber als Ehefrau angeblich einen Kapitalertrag von über 3000 Euro gehabt. Das Problem an dem ganzen ist, dass ich wirklich nach so viel Jahren keinen Überblick mehr habe, was ich an Zinserträgen oder Kapitalerträgen gehabt habe. Ich weiss nur, dass sie nicht hoch waren. Wir haben ja 2000 neu gebaut und bestimmt nicht viel übrig gehabt. Möglich, dass ich etwa Aktien verkauft habe um diese in den Hausbau zu stecken... Lange Rede, kurzer Sinn... Kann ich von den Banken selber Auskunft bekommen, was ich vor über 14 Jahren an Zins/Kapitalerträgen gehabt habe ? Ist das Amt berechtigt, nach so viel Jahren noch Wohngeld rückzufordern, bzw. darf /muss mir die Wohngeldstelle Auskunft geben, wann und wieviel Zinsen ich bekommen habe, Ich habe darüber keine Unterlagen mehr....

Wohngeld, Lastenzuschuss, Rückforderung
FSJ - Umziehen - WG - Wohngeld. Wer weiß mehr?

Ich wohne momentan in einem kleinen Dorf (500 Einwohner) bei Schwäbisch Hall in Baden Würrtemberg und mache mein Fachabi, welches ich wohl im Juli beenden werde. Eigentlich wollte ich danach direkt Soziale Arbeit studieren aber ich möchte jetzt doch liebr erst noch ein FSJ machen, weil somit die Chancen auf einen Platz steigen und ich eben schon Erfahrungen sammeln kann. Da ich aber einen enorm großen Wunsch danach habe endlich auszuziehen dachte ich mir ich mache eines in Stuttgart wo ich auch studieren möchte (vermutlich dual) und dort dann in eine nette WG ziehen. In Stuttgart zu leben ist jetzt seit einiger Zeit so mein Traum, kam ganz plötzlich und ich möchte nicht noch 1,5 Jahre warten. Auch weil ich Zuhause nicht mehr allzu gut klar komme und mir das Dorfleben langsam enorm auf die Nerven geht.

Meine Frage jetzt: Mir steht ja ein Taschengeld von ca 300-400 Euro zu sowie Kindergeld knapp 200 (wobei meine Mutter mir vllt noch 100 Euro drauf geben würde also dann 300) Dann sagen wir mal wären das 650 Euro die ich habe. Besteht dann noch die Chance auf Wohngeld bzw. ALG II? Und wenn ja, dürfte ich dann trotzdem einen Nebenjob haben? Ich mache momentan Nachtbereitschaft und würde das auch gerne dort weiter machen weil es praktisch ist wenn man noch einen anderen Job hat und es nicht sonderlich anstrengend ist.

Weiß da einer mehr? Wo kann ich mich informieren? Und wie finde ich dort eine FSJ Stelle? Durch googlen hab ich irgendwie nichts gescheites gefunden, vielleicht bin ich auch zu blöd dafür. Würde gerne mit Wohnunglosen oder Suchtkranken arbeiten. Also dann Caritas vlt. Oder auch irgendwas in Richtung Armut. Aufkeinenfall Pflege oder Kindergarten.

Und gibts denn auch WGs die nicht Studenten bei sich wohnen lassen, wenn sie selbst Studenten sind? Möchte schon Leute in meinem Alter mit denen man auch mal was unternimmt, keine Zweck WG.

Alle Infos gerne schreiben! :) Vllt hat ja jemand selbst Erfahrung? Liebe Grüße Protego

Stuttgart, ALG II, ausziehen, Freiwilliges Soziales Jahr, Soziale Arbeit, WG, Wohngeld
Schülerbafög abgelehnt, Wohngeld abgeleht, Fachabitur vor dem AUS!

Ich bin nach meiner abgeschlossenen Ausbildung in Chemnitz in eine eigene Wohnung (zusammen mit meinem Freund- dieser Erhält Studienbafög) nach Dresden gezogen, um dort mein 1Jähriges Fachabitur zu machen. Kindergeld bekomme ich, das reicht natürlich nicht für Miete, Unterhaltskosten, Bus&Bahn, usw. aus.

Daher habe ich das Schüler Bafög beantragt. Dieser Antrag wurde mir mit der Begründung, das meine Eltern zu viel verdienen abgeleht. (Wobei ich das eine Frechheit finde, da der Verdienst meiner Eltern sich in Grenzen hält, sie können damit gerade so Ihr Haus "erhalten". Dannach habe mir von der Stadt Dresden etwas Wohngeld erhofft. Nun Wurde auch dieser abgeleht. Begründung: "Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§56,116 Abs. 3 oder §122SGB III dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben."

Ich habe einige Gesetze durchgelesen doch sehe nun selbst kaum noch durch, habe langsam nervliche Prbleme, das ich nicht weis wie ich es finanziell schaffen soll. Was habe ich für Möglichkeiten?

Danke für die Anworten im Vorraus...

Gesetz, BAföG, Sozialhilfe, Wohngeld

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