Darf man die Waschmaschine mit fremden Inhalt leeren?

Hallo!

Ich wohne in einem Haus mit vielen einzelnen Mietparteien. Unser Vermieter ist so ein Schatz und bietet uns im Keller einen Raum mit einigen Waschmaschinen und Trocknern, die wir gegen die Zahlung einer Münze nutzen können, damit man nicht in externe Waschsalons rennen muss.

Neuerdings hat sich allerdings die Unart entwickelt, dass irgendwer sofort nach Beendigung eines Waschgangs fremde Wäsche entnimmt und das irgendwo hinwirft damit er sofort selbst waschen kann. Es gab schon einige Meldungen im Haus, dass wir 20 Min Toleranz einhalten, damit man genug Zeit hat von der Wohnung runterzugehen und seinen Kram vernünftig selbst einzupacken. Das hat auch eine Weile wirklich wunderbar geklappt, aber gerade hängt der Haussegen wieder schief, weil sich irgendwer nicht daran hält. Verständlicherweise stören sich manche daran, dass ihre frischgewaschene Unterwäsche zB plötzlich auf dem Boden liegt, einerseits aus hygienischen Gründen, andererseits natürlich auch aus Gründen der Privatsphäre. Sich auf die Pirsch legen, um zu schauen, wer es ist, wäre eine Sache, aber anscheinend trifft man da sowieso auf Unverständnis.

Denn natürlich hat man auch Verständnis, dass da noch jemand waschen will und es nervt, wenn die Maschine "blockiert" wird. Aber die Waschmaschinen stehen 24/7 zur Verfügung und in 10 Min Entfernung gibt es auch zwei Waschsalons.

So wie ich das sehe, kann man nicht einfach eine Waschtrommel mit fremden Inhalt leeren, nur um seinen Anspruch durchzusetzen, selbst schnell zu waschen, oder irre ich mich da?

Miete, wohnen, Recht
Muss mir das Amt eine Unterbringung für Obdachlose bereitstellen?

Guten Tag liebe Gutefrage.net Community, folgendes,

ich bin seit guten 3 Monaten "ohne festen Wohnsitz" gemeldet. Hab bisher bei Freunden übernachtet, möchte diesen aber nicht mehr weiter zur last fallen. Aus mehreren Gesprächen mit Freunden und Familie konnte ich entnehmen, dass das Amt mir eine Unterkunft bzw Notunterkunft bereit stellen muss.

Ich bin unter 25, allerdings liegt ein schreiben vom Jugendamt beim Amt vor welches mich nun als über 25 Jahre handhabt. (Unter 25 Jahre geringer Tagessatz, über 25 mehr Tagessatz.)

Habe auch bereits daran gedacht, dass meine Eltern dafür zahlen, brauche aber eine Schulische bzw. Berufliche Ausbildung um Unterhalt einzufordern.

Da ich als über 25 Jährig gehandhabt werde, darf ich mir eine Wohnung suchen. Allerdings ist das in meiner derzeitigen Region sehr schwierig, da auch die Not stellen im Rathaus sagen, dass Flüchtlinge den vortritt haben und die Liste ziemlich Lang ist.

Natürlich möchte ich mich nicht auf dieser "Ausrede" ausruhen. Aber auf der Straße möchte ich nun auch nicht enden.

Nun zu meine Fragen:

  • Muss das Arbeitsamt mir eine Notunterkunft ggf. Hotel oder Pension etc. bereitstellen (Mir ist natürlich klar, dass es kein 5 Sterne Hotel sein wird, eher eine Bruchbude mit der ich aber zufrieden sein werde - besser als auf der Straße.)

  • Wenn ja: Steht darüber was im Gesetz ggf. Paragrafen etc.

  • Sollte ich einen Antrag schreiben oder mündlich bei der Obdachlosenstelle anfragen.

  • Wie lange dauert das, es handelt sich nämlich wirklich um einen Notfall.

Danke im Voraus

~ JanniODL

Leben, wohnen, ALG II, Hartz IV, obdachlos, Unterkunft

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