Freundin schmeißt mich raus: Wohin kann ich mich wenden?

Hey.

Und zwar sieht es so aus, meine Freundin und ich wohnen seit 1,5 Jahren auf engem Raum bei ihren Eltern zusammen, bisher hat das irgendwie funktioniert ich bin zu ihr gezogen, 21 Jahre alt, wohne hier ca. 400km von meinen Eltern entfernt.

Seit September habe ich hier eine Ausbildung begonnen, liebe die Arbeit und will diese Ausbildung auf keinen Fall verlieren. Nun sagt meine Freundin aber das es so auf diesem Raum nicht weiter gehen kann, sonst zerbricht unsere Beziehung einfach, ich MUSS mir was eigenes suchen... 1-2 Wochen wird es noch gut gehen aber ich will nicht das es zum knall kommt, wir lieben uns aber gerade funktioniert es einfach nicht!

Aber was soll ich nun machen, außer einem Schreibtisch und nem Schreibttischstuhl habe ich keinerlei Möbel, kaum Geld da mein Fahrtweg bzw. der Sprit super viel von meinem Gehalt frisst, ich bin von akuter Obdachlosigkeit bedroht, meine Eltern kann ich nicht um Hilfe bitten die haben kaum Geld, ich weiß nicht wohin und was ich tun soll, aber es MUSS sich was ändern weil ich meine Freundin nicht verlieren will ( dann wäre ich so oder so auf der Strasse ... )

An wen kann ich mich nun melden ? Macht das Amt da irgendwas, oder stehe ich dann einfach auf der Strasse. Ich will nicht in ein Obdachlosenheim, immerhin arbeite ich bei der Stadt, mache dort im Pädagogischen Bereich eine Ausbildung, aber wo soll ich denn hin was soll ich denn machen ? Meine Eltern würden mich zwar aufnehmen aber 400km weg von der Ausbildungsstädte wird wohl problematisch, hinzu kommt das es die Ausbildungsform die ich hier mache in meinem Bundesland nicht gibt und ich nicht aus diesem Bundesland "verschwinden" will ? Andererseits habe ich extreme Angst das ich nacher gekündigt werde oder so, ich liebe meine Arbeit und will diese Ausbildung UNBEDINGT machen.

Wie würdet ihr vorgehen, bei wem soll ich mich melden, wer kann mir AKUT, helfen ?

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Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

Hallo,

meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.

Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.

Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.

Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?

Danke vorab!

PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.

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Kann mein kleiner Bruder bei mir wohnen?

Hey Leute :)

Ich erzähle euch mal die Situation: Vor ca. einem Jahr bin ich von zu Hause ausgezogen, da ich in einer anderen Stadt zu studieren angefangen habe. Ich bin 19 Jahre alt und wohne mit meinem Verlobten zusammen, welcher 20 Jahre alt ist. Ich habe 2 Geschwister, einen Bruder (16) und eine kleine Schwester (7). Beide Leben bei unseren Großeltern, da unsere Eltern verstorben sind. Wir verstehen uns alle super und haben ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Großeltern. Aber mein kleiner Bruder fühlt sich gar nicht wohl. Er meint das dies nicht an unseren Großeltern liegt, sondern daran das er mich vermisst, viel Stress in der Schule hat etc. Dazu muss ich sagen das er den Verlust unserer Eltern am immer noch nicht verkraftet hat und sehr an mir hängt und es ihm psychisch, aus versch. Gründen, eine Weile schon schlecht geht. Vor 2 Wochen war er für ein Wochenende bei meinem Freund und mir und es ging ihm sehr schlecht. Er hat mir erzählt wie gerne er bei mir wohnen würde. Erst hielt ich es für keine gute Idee, da ich und mein Freund zurzeit viel mit dem Studium zu tun haben und ich selbst in wenigen Monaten ein Kind erwarte. Aber je mehr ich drüber nach gedacht habe, fand ich die Idee gar nicht mal so schlecht. Schließlich ist er ja ''schon'' 16 und mein Freund hätte auch nichts dagegen. So, wir haben uns lange in Ruhe darüber unterhalten und wollen nun mit unseren Großeltern darüber reden. Ich bin mir ein wenig unsicher und mein Bruder auch, da es die beiden bestimmt traurig machen würde, obwohl es ja nicht an ihnen liegt.

Meine Frage ist nun ob es überhaupt möglich ist, dass mein kleiner Bruder zu mir ziehen kann/darf?  Vorausgesetzt natürlich das meine Großeltern damit kein Problem hätten. Da ich selbst ja noch recht jung bin macht es die Sache noch komplizierter. Muss dieses mit dem Jugendamt geklärt werden &&&?

Danke im Voraus :)

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Beherbergungsvertrag 1 Jahr vorher kündigen - trotzdem hohe Entschädigung?

Hi Allerseits,

da ich mein Studium leider unerwartet beenden musste, habe ich mich gleich beim Vermieter meines Apartments vom nächstes Jahr gemeldet (dort habe ich einen Beherbergungsvertrag für das Wintersemester 20016 unterschrieben)...

Obwohl ich mich nun fast ein Jahr vorher gemeldet habe möchte dieser von mir Geld sehen, wenn ich keinen Nachmieter finde... Unter folgenden Konditionen:

  1. Sie suchen selbst nach einem Nachmieter für den restlichen von Ihnen gebuchten Zeitraum (01.09.2016 – 28.02.2017). Sollten Sie keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Grundlaufzeit (also bis zum 28.02.2017) zu entrichten.
  2. Sie beauftragen uns mit der Suche nach einem Nachmieter. Wenn wir einen Nachmieter finden, dann wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einer Monatsmiete zzgl. MwSt. (= 618,80 €) fällig. Sollten wir keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag ebenfalls von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
  3. Sie können den Beherbergungsvertrag gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (= 1.237,60 €) mit sofortiger Wirkung auflösen, ohne einen Nachmieter zu stellen. Das Risiko, einen Nachmieter zu finden und somit eines eventuellen Leerstands liegt dann ausschließlich beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Was kann ich tun? Ist das so rechtens? Als ich den Vertrag unterschrieben habe, wurde mir vom Vermieter suggeriert, dass er derzeit schon viele Anfragen hätte und das Apartment vermutlich bald weg wäre, wenn ich nicht unterschreibe... Da bin ich wohl ziemlich drauf reingefallen...

LG

Panda

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