Gibt es eine staatsrechtliche oder nach juristischer Lehre, ... gesetzte Grenze wie viele Staatsabgaben maximal vom Bürger verlangt werden darf?
also z.B. prozentual, bzw. damals das Zehnt, um ausufernde Staatshaushaltsgebaren, und Vermögens- und Einkommensautonomie bzw. Konsum-, Handlungsautonomie u garantieren,
um Steuerwucher bzw. die Steuerlast nicht zu übertreiben, so dass der Bürger auch eigenen Handlungsspielraum hat mit seinem Vermögen und Staatsinterventionismus auf das wesentliche begrenzt und der Fiskus auch haushalten muss und nicht auf Kosten der Privatwirtschaft verschwendet.
Andererseits könnte er sich rechtfertigen, da die Privatwirtschaft ökologische und soziale Schäden bewusst in Kauf nimmt und nicht kompensiert, und auf alle Bewohner bzw. Besucher ("Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren") anfallen