Rechtsfall: gebrauchtes Fahrrad gekauft, das der Verkäufer zuvor eigentlich gestohlen hat?
Ich kaufe über Willhaben ein gebrauchtes Fahrrad von einem Privaten zu einem normalen Preis und er gibt es mir auch. Zu meinem großen Erstaunen stellt sich später heraus, dass der Verkäufer das Rad gestohlen hatte. Der Bestohlene möchte nun, dass ich ihm das Fahrrad zurückgebe. Welche Aussage stimmt?
Ich muss es ihm nicht zurückgeben, weil ich Eigentümer geworden bin. Ich erfülle nämlich beide Voraussetzungen: 1. habe ich einen "Titel", nämlich den Kaufvertrag und 2. wurde mir das Fahrrad auch übergeben (der "Modus" ist somit auch erfüllt)
Ich muss es dem Bestohlenen zurückgeben, weil er nach wie vor Eigentümer ist. Ich habe deshalb kein Eigentum erworben, weil der Mann, dem ich das Rad abgekauft habe, nicht Eigentümer war und er mir somit auch kein Eigentum am Rad verschaffen konnte. Dahinter steht der Rechtsgrundsatz "niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat"