Ein Gewerbetreibender hat Anfang 2020 seine Umsatzsteuererklärung für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben. Kurze Zeit später hat man vom Finanzamt ein Umsatzsteuerbescheid für 2019 erhalten, worin festgestellt wurde dass man noch eine Umsatzsteuer-Nachzahlung über 500 Euro zu tätigen hat. Dieser Betrag wurde anschließend in 2020 gezahlt.
Die Umsatzsteuernachzahlung über 500 Euro ist ein Abfluss in 2020 und somit in der EÜR für 2020 anzugeben.
Frage: Welches Konto in SKR03 ist für diese Umsatzsteuernachzahlung (KEINE Umsatzsteuervoranmeldung) nun korrekt? Ist es das Konto "2285 Steuernachzahlungen Vorjahre" oder gehört dies zu "1791 Umsatzsteuer frühere Jahre" bzw zu einem ganz anderen Konto?