Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Wie läuft der Käuferschutz auf eBay mit der neuen Zahlungsmethode?

eBay hat in den letzten Monaten sein Bezahlsystem komplett umgestellt und nutzt PayPal nur noch indirekt. Käufer bezahlen zwar wie gewohnt mit PayPal, direkte Kontakte zwischen den beiden Transaktionspartnern sind strikt untersagt, und der Verkäufer bekommt den Erlös aus dem Verkauf nicht aus sein PP Konto, sondern der wird nach Abzug der Gebühren von eBay auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.

Das funktioniert normalerweise problemlos, aber was passiert, wenn es Probleme gibt, mit denen der Käufer den "Käuferschutz" in Anspruch nehmen kann; z.b. Ware kommt nicht oder ist mangelhaft??

Da der Verkäufer aber schon 1-2 Tage nach Zahlung durch den Käufer den Betrag schon auf seinem (sicheren) Bankkonto hat, kann eBay/PayPal die fällige Rückzahlung an den Käufer nicht mehr beim Verkäufer "eintreiben". Eine Lastschrift ohne das gesetzliche vorgeschriebene Mandat (früher "Einzugsermächtigung") ist illegal, bzw. kann vom Kontoinhaber problemlos zurückgebucht werden.

Früher wurde das einfach dem Verkäufer auf dessen PayPal-Konto belastet und ggf. mit vorhandenen Guthaben verrechnet. Aber wenn das Konto auf Null steht, was dann?

Hat jemand diesen Ablauf schon mal erlebt oder kennt jemand die Vorgehensweise von eBay/PayPal? Könnte sein, dass es irgendwo im Kleingedruckten zu finden ist, aber auf die Erfahrungen eines Betroffenen zurückzugreifen, erscheint mir sinnvoller.

Recht, eBay, PayPal, Käuferschutz ebay, Wirtschaft und Finanzen

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