Wie läuft der Käuferschutz auf eBay mit der neuen Zahlungsmethode?
eBay hat in den letzten Monaten sein Bezahlsystem komplett umgestellt und nutzt PayPal nur noch indirekt. Käufer bezahlen zwar wie gewohnt mit PayPal, direkte Kontakte zwischen den beiden Transaktionspartnern sind strikt untersagt, und der Verkäufer bekommt den Erlös aus dem Verkauf nicht aus sein PP Konto, sondern der wird nach Abzug der Gebühren von eBay auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.
Das funktioniert normalerweise problemlos, aber was passiert, wenn es Probleme gibt, mit denen der Käufer den "Käuferschutz" in Anspruch nehmen kann; z.b. Ware kommt nicht oder ist mangelhaft??
Da der Verkäufer aber schon 1-2 Tage nach Zahlung durch den Käufer den Betrag schon auf seinem (sicheren) Bankkonto hat, kann eBay/PayPal die fällige Rückzahlung an den Käufer nicht mehr beim Verkäufer "eintreiben". Eine Lastschrift ohne das gesetzliche vorgeschriebene Mandat (früher "Einzugsermächtigung") ist illegal, bzw. kann vom Kontoinhaber problemlos zurückgebucht werden.
Früher wurde das einfach dem Verkäufer auf dessen PayPal-Konto belastet und ggf. mit vorhandenen Guthaben verrechnet. Aber wenn das Konto auf Null steht, was dann?
Hat jemand diesen Ablauf schon mal erlebt oder kennt jemand die Vorgehensweise von eBay/PayPal? Könnte sein, dass es irgendwo im Kleingedruckten zu finden ist, aber auf die Erfahrungen eines Betroffenen zurückzugreifen, erscheint mir sinnvoller.
1 Antwort
Da der Verkäufer aber schon 1-2 Tage nach Zahlung durch den Käufer den Betrag schon auf seinem (sicheren) Bankkonto hat, kann eBay/PayPal die fällige Rückzahlung an den Käufer nicht mehr beim Verkäufer "eintreiben".
Da irrst Du Dich:
Der Verkäufer hat eBay die Zustimmung zum Zugriff auf sein Girokonto gegeben, als er sich für die neue Zahlungsabwicklung angemeldet hat, also holt sich eBay auch das Geld von dort.
Eine Lastschrift ohne das gesetzliche vorgeschriebene Mandat (früher "Einzugsermächtigung") ist illegal, bzw. kann vom Kontoinhaber problemlos zurückgebucht werden.
Natürlich kann der Verkäufer die Lastschrift zurückgeben, das hätte aber seinen eBay-Ausschluss zur Folge, außerdem wird eBay ziemlich sicher ein Inkassobüro beauftragen.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer
Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen
Ach weißt Du, es haben in den eBay-Foren schon so viele Verkäufer Klagen gegen eBay angekündigt.
Und was ist passiert?
Nichts:
Es klagt niemand und alle verkaufen sie munter weiter.
Ach ja, fast vergessen:
Im Falle eines gegen den Verkäufer entschiedenen Streitfalls zahlt der eine Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 € (16,00 € + Mwst.).
ok, wieder was gelernt, was man hätte beser lesen sollen. ;-)
trotzdem gibt es noch einen punkt, mit dem ebay/paypal gegen deutsches recht verstößt: das versandrisiko bei privaten verkäufen; das trägt lt. § 447 BGB der käufer. aber ebay nimmt immer den verkäufer in regreß, wenn ware nicht ankommt. ich weiß nicht, ob darübers chon musterprozesse gibt.