P-Konto wird nicht freigegeben/Unter Pfändungsgrenze?

Hallo, meine Freundin hat mich gefragt ob ich euch mal fragen kann, was man machen kann.

Folgendes ist nun Sache.

Sie ist krank geschrieben schon seit längerem und ist im Krankengeld . Daher bekommt sie wöchentlich um die 200 Euro gezahlt von der Kk. Sie bekommt noch 470 Euro auf das Konto, von ihrer Mama für die Miete. Das heißt, Betrag am Montag war 670€ also deutlich unter dem Freibetrag eines P-Kontos.

Sie konnte Geld abheben, (hat die 200 Euro der Kk abgehoben, somit Endsumme 470 Euro noch auf Konto) und musste nachmittags noch mal zur Bank, weil sie vergessen hatte, das noch eine Lastschrift aussteht. Sie hat 100 Euro eingezahlt somit waren es ja dann 570 Euro, was ja immer noch weit unter der Grenze ist.

Daraufhin wurde ihre Karte eingezogen.
Die Bankangestellte gab ihr lediglich die Auskunft, das eine Pfändung der Telekom raus sei, und sie ja einen Freibetrag hat. Pfändung wäre angeblich 1200 Euro.
Keine weitere Auskunft stattgegeben. Nichts bekommen.
Telefonat mit der Telekom ergab, das KEINE Pfändung raus sei, und „nur“ ein Betrag von 400 Euro offen sei. Ratenzahlung war dann vereinbart mit denen.

Erneuter Anruf bei der Bank wurde dann mit der Aussage „Es ist nun mal so“ abgetan und dann einfach aufgelegt.

Bei sämtlichen anderen Instituten die für die Sparkasse zuständig sind, konnten ebenso keine Auskunft geben .

Dann hat sie noch mal bei der Bank angerufen, und sich mit der Rechtsabteilung verbinden lassen, die ebenso nur mit den Worten entgegneten „Ist nun mal so, können wir ihnen nichts zu sagen“.

Dabn hat sie nochmals bei der Telekom angerufen um sich noch mal zu vergewissern, das keine Pfändung raus gegangen ist. Dieses wurde wieder bestätigt.

dann hat sie vorhin wieder bei der Bank angerufen und nochmal darum gebeten, ihr die Pfändungsverfügung ersichtlich zu machen, und auch da kam wieder nur die freche Antwort, „es ist nun mal, wenn sie nicht mit Geld umgehen können, dann suchen sie sich eine Schuldner Beratung auf“

So was kann man noch tun? Sie ist echt am verzweifeln

Geld, Bank, Recht, Wirtschaft und Finanzen
Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beurkundung. Erfahrung bzgl. Anerkennung von Behörden, Pflegeheimen etc.?

Hallo zusammen,

gibt es irgendwo Erfahrungsberichte zu obigem Thema? Es geht darum, dass Notare der Auffassung sind, dass nur durch sie beurkundete Vollmachten Anerkennung im Falle eines Falles bei Pflegeheimen, Ärzten etc. finden.

Das Bundesministerium der Justiz stellt selbst ein Formular zur Verfügung:

Vollmacht (bmj.de)

Da frage ich mich, darf ein solch korrekt sauber ausgefülltes und unterschriebenes Formular bei Pflegeheimen, Gerichten, Ärzten etc. abgelehnt werden, wenn lt. Gesetz eine Vollmacht sogar "formlos" erstellt werden kann? Also da ist keine Rede von einer notariell beurkundeten Vollmacht.

Viele haben nämlich Angst, dass eine nicht beurkundete Vollmacht im Falle eines Falles auch nicht anerkannt wird, weshalb jeder zum Notar springt und diese sich das sehr gut bezahlen lassen. Bei vielen Fällen ist das auch berechtigt, da im Preis längere Aufklärungsgespräche zu den einzelnen Punkten stattfinden, aber für Leute, die sich mit der Materie befasst haben und das Formular des Bundesministerium der Justiz ausreichen würde, der benötigt kein Gespräch und würde höchstens dieses Formular beglaubigen und noch ggf. im Vorsorge-Vollmachtregister hinterlegen lassen.

Mit dem Formular soll letztendlich das vermieden werden was auf der ersten Seite steht nämlich eine vom Gericht bestellte Betreuung.

Ich denke , dass das Thema relativ neu ist, und die ganzen Institutionen wie Pflegeheime nichts anderes als eine notariell beurkundete Vollmacht kennen und was man nicht kennt, wird abgelehnt. Ist das wirklich in der Praxis so?

Danke für eure Meinungen und Erfahrungsberichte.

Beste Grüße

Recht, Pflegeheim, Vollmachtserklärung, Wirtschaft und Finanzen

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