Gerichtsvollzieher holt Kontodaten von Bankkonten ein ohne mich jemals angetroffen zu haben (Bankengeheimnis), ist das so legal?

Gerichtsvollzieher holt sich über das "Bundeszentralamt für Steuern" Auskunft über alle meine in Deutschland geführten Bankkonten. Aufgelistet sind auch das Aktiendepot-Konto und die Konten der minderjährigen Kinder., Sparbücher e.t.c.

Erfahren habe ich das durch ein Schreiben von der Gerichtsvollzieherin, welches mich nicht persönlich erreichte, sondern der Haushalt meiner Schwester. Anscheinend gingen bereits einige Gerichtsschreiben (Gelbe Briefe) auf meinen Namen an die falsche Adresse in der ich selbst nie zuvor gemeldet war oder sonst wie in Verbindung stehe.

Somit habe ich bis heute keinen direkten Kontakt zu dieser Gerichtsvollzieherin gehabt. Ansonsten wäre die Sache auch vom Tisch. Da die Gerichtsvollzieherin anscheinend eine falsche Adresse hatte und die Kommunikation per se nicht statt finden konnte und ich somit auch keine Gelegenheit hatte irgendwelche Dinge zu wiedersprechen, mich zu äußern oder sonst wie an dem geschehen teilzunehmen dürfte der Prozess und die Kontoabfrage doch nicht rechtens gewesen sein oder?

Ich bin offiziell an einem völlig anderen Wohnort gemeldet, das dürfte auch im Melderegister ersichtlich sein. Ich hätte meine Rechtsschutz angerufen, jedoch hat diese am Wochenende keinen Service.

Die Fragen nochmals gegliedert:

  1. Darf die Gerichtsvollzieherin sich über das Bundeszentralamt für Steuern meine Bankdaten einholen, wenn ich bisher keinen Kontakt zu dieser Person hatte? Ich kann mir vorstellen das es nur erlaubt ist, wenn ich mich einer zusammenarbeit verweigere oder keine Auskünfte gebe.
  2. Habe ich Anspruch auf die Hauptforderung weil ich keine Gelegenheit hatte dem Gericht oder sonst wem zu antworten?
  3. Kann ich die Gerichtsvollzieherin zwecks Bankengeheimnis verklagen?

Vielen Dank für die Hilfe! :)

Steuern, Recht, Anwalt, Gericht, Amtsgericht, Bankenrecht, Gerichtsvollzieher, Jurist, Paragraph, Wirtschaft und Finanzen
Klinikpackungen ambulant?

Arzneimittel zur Versorgung von Krankenhäusern werden nur an Apotheken mit entsprechenden Versorgungsverträgen ausgeliefert. Die Ausgabe der Ware in den ambulanten Bereich ist unzulässig.

Es sind jedoch nicht alle Packungen, die zu den preislichen Konditionen der Klinikpackungen angeboten werden, als Klinikware gekennzeichnet und oftmals in den selben Packungsgrößen auch für den ambulanten Bereich via öffentliche Apotheke (hier i.d.R. höhere EK-Preise) erhältlich. Also: Betrugspotential...

Wenn also eine ambulante Praxis von einer Apotheke beliefert wird, kann ich dort nicht zweifelsfrei ersehen, zu welchen Konditionen eine Apotheke (die nebenbei auch Kliniken versorgt; eine öffentliche Apotheke kann auch krankenhausversorgend sein) diese eingekauft und ob die Praxis eigentlich Klinikware erhalten hat. Natürlich könnte man es durch Konsultation der herstellenden Unternehmen anhand der Charge ersehen, denke ich.

Meine Frage nun: womit würde dies rechtlich "anecken"? Ist dadurch lediglich ein Vertrag zwischen Apotheke und Arzneimittelhersteller verletzt oder gibt es hier unabhängig davon auch Gesetze im Gesundheits- oder Sozialbereich (Wettbewerb etc.), die betroffen sind und ggf. durch Inverkehrbringen von Krankenhausware an ambulante Praxen oder Patienten ambulanter Praxen verletzt würden? Eine Online-Recherche bringt mich nicht weiter, auch wenn es den ein oder anderen (älteren) Artikel gibt.

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