Hallo, ich habe letzte Woche Post vom Obergerichtsvollzieher bekommen. Es handelt sich um eine nicht beglichene Rechnung aus dem Jahr 2003. Hauptforderung sind 75€, die sich natürlich auf Grund der Zinsen vervielfacht haben. Im Jahr 2004 wurde mir zu dieser Sache bereits ein Vollstreckungsbescheid zugesandt, auf den ich seinerzeit nicht reagiert habe. Danach passierte nichts mehr, keine weiteren Pfändungsversuche usw. Nun, nach 14 Jahren, aber der Brief vom OGV. Die Forderung beträgt mittlerweile 380€ und beinhaltet viele Zinsen. Nun überlege ich, ob ich einen Teileinspruch einlege. Selbstverständlich zahle ich die Hauptforderung und die damals entstandenen Gerichtskosten. Die nach dem Vollstreckungsbescheid entstandenen Kosten des Inkasso-Büros (größtenteils Zinsen) möchte ich allerdings nicht zahlen. Ist es sinnvoll den Einspruch einzureichen, oder habe ich eh keine Chance?