Polizei hat mich im wheelie gesehen jedoch nicht anhalten können?

Gute Tag miteinander,

meine Frage ist rein fiktiv und und dient nur der Interessen bzw. der Neugierde.

Wie läuft das ab? Sollte man auf dem Motorrad mit einem wheelie oder mit erhöhter Geschwindigkeit von der Polizei gesehen werden, jedoch konnten die aufgrund der Geschwindigkeit oder des Verkehrsaufkommen den Motorradfahrer nicht anhalten. Einige Stunden oder Tage später sehen Sie diesen Motorradfahrer wieder und erkennen das es der von von vorher sein könnte.
Jetzt kommt die Frage. Darf die Polizei den Motorrad Fahrer nun anhalten und den vorher dargestellten vergehen, zur Rechenschaft ziehen?

Zu beachten ist.

Das Motorrad ist sehr auffällig vom Dekor, also ziemlich einzigartig

Zum tatzeitpunkt war kein Kennzeichen( wir sagen mal es ist zwar montiert gewesen aber runter geklappt so das es nicht erkennbar war) und kein Gesicht zu erkennen

Kennzeichen und alles andere am Motorrad ist zum Zeitpunkt wo die Polizei den Motorrad Fahrer dann später anhält StvO gerecht

Im Endeeffekt ist die Frage ob die Polizei den Motorradfahrer hinterher noch zu Rechenschaft ziehen kann obwohl sie nur wissen was für ein Motorrad es war und wie das Motorrad, die Kleidung des Fahrers ausgehen hat, auch ohne Kennzeichen und das Gesicht gesehen zu haben.

Danke im Voraus für die ganzen Antworten

Motorrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Polizeikontrolle, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wheelie

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