Polizei hat mich im wheelie gesehen jedoch nicht anhalten können?
Gute Tag miteinander,
meine Frage ist rein fiktiv und und dient nur der Interessen bzw. der Neugierde.
Wie läuft das ab? Sollte man auf dem Motorrad mit einem wheelie oder mit erhöhter Geschwindigkeit von der Polizei gesehen werden, jedoch konnten die aufgrund der Geschwindigkeit oder des Verkehrsaufkommen den Motorradfahrer nicht anhalten. Einige Stunden oder Tage später sehen Sie diesen Motorradfahrer wieder und erkennen das es der von von vorher sein könnte.
Jetzt kommt die Frage. Darf die Polizei den Motorrad Fahrer nun anhalten und den vorher dargestellten vergehen, zur Rechenschaft ziehen?
Zu beachten ist.
Das Motorrad ist sehr auffällig vom Dekor, also ziemlich einzigartig
Zum tatzeitpunkt war kein Kennzeichen( wir sagen mal es ist zwar montiert gewesen aber runter geklappt so das es nicht erkennbar war) und kein Gesicht zu erkennen
Kennzeichen und alles andere am Motorrad ist zum Zeitpunkt wo die Polizei den Motorrad Fahrer dann später anhält StvO gerecht
Im Endeeffekt ist die Frage ob die Polizei den Motorradfahrer hinterher noch zu Rechenschaft ziehen kann obwohl sie nur wissen was für ein Motorrad es war und wie das Motorrad, die Kleidung des Fahrers ausgehen hat, auch ohne Kennzeichen und das Gesicht gesehen zu haben.
Danke im Voraus für die ganzen Antworten
5 Antworten
Kennzeichen und alles andere am Motorrad ist zum Zeitpunkt wo die Polizei den Motorrad Fahrer dann später anhält StvO gerecht
Das geht nicht. Ein nicht STVZO konformes Kennzeichen wird paar Stunden später nicht einwandfrei sein.
Wenn die jemanden auffälliges auf dem Schirm haben, wird man in den nächsten Monaten permanent kontrolliert. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt gesehen wird, haben die ja dann auch das Kennzeichen.
Bei Motorradfahrern ist nie das Gesicht zu sehen. Klar bekommst du Post, und wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird dir die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt. Und man wird dich genauestens beobachten.
Hab mal nen dummen Spruch bei ner Kontrolle gebracht. Die nächsten 2 Monate stand ich stets mit gespreitzten Beinen am Streifenwagen, sobald ich an nem Polizeiauto vorbeigefahren bin.
Ja ich weiß das man das Gesicht nie sieht aber es kann ja auch kein Fahrzeug ermittelt werden wenn kein Kennzeichen bekannt ist und das Fahrzeug im Kreis sehr häufig vertreten ist, bzw sehr starke Veränderungen an Fahrzeug vorgenommen wurden
Du hast gefragt, ich sage: die finden dich. Vor allem wenn die Kiste auffällig ist.
Hier kommen öfters fragen: "hey will was illegales machen, meint ihr das geht gut?" Anwort: "Nein". Trotzdem heisste es dann:" ja aber das ist doch kein problem, ich krieg das hin, die erwischen mich schon net". Warum dann die Frage?
Die Frage war, wie gesagt aus Interesse.
Aber bis jetzt hat leider noch niemand eine anständige und vollständige Antwort gegen. Bisher immer nur kleine Antworten zu einzelnen Sätzen aus meiner Frage. Aber vielleicht bekomme ich nach der Zeit noch ein vollständige Antwort. Im Endeffekt würde mir ein „Ja darf sie“ oder „nein darf sie nicht“ als Antwort auf meine Frage vollkommen ausreichen
Die kriegen den Motorradfahrer. Sowas spricht sich schnell rum.
Was man in dem geschilderten rein theoretischen Fall machen würde, sollte man sich vorher überlegen und nicht erst in der Polizeikontrolle. Das moralische Problem ist in diesem Fall aber viel größer als die juristischen Schwierigkeiten.
Raser verursachen immer wieder tödliche Unfälle. Die dachten vorher alle, dass ihnen sowas nie passieren kann, weil sie es einfach drauf haben. Das würde ich nicht riskieren. So eine Schuld belastet einen für den Rest des Lebens.
Jaaa sicher alles rein ,,hypothetisch"
Ich hatte bisher das Glück das mich die Polizei noch nicht gesehen hab, aber für den Fall der Fälle frage ich tzd mal in die Runde
Die werden dich dem Teil schon zuordnen können, wenn es soweit ist. :)
naja bei mir zum Beispiel sind es zwei muttern die gelöst werden, dann kann das Kennzeichen umgeklappt werden und die schreiben wieder anziehen. Das selbe in die andere richtig. Alles vom TÜV abgenommen, StVO konform. Das ist eine Sache von keine 2 min.
Naja egal auch wenn das Kennzeichen komplett fest ist. Meine Frage war darauf bezogen das wenn weder Gesicht und Kennzeichen erkannt wurden ob die Polizei trotzdem hinterher noch eine Strafanzeige oder Ähnliches machen kann obwohl nicht festgestellt werden kann das ich das tatsächlich war?