Absurd hohe Stromrechnung - wie kann das sein?

Hallo!

Folgendes Problem: in einer 3er WG wurde bisher der Stromverbrauch nur geschätzt seitens des Versorgers, was aber keiner wusste.

Zählerstand laut Versorger sind aktuell 5000 kWh. Nun hat ein WG Mitglied den Zählerstand abgelesen: 25.000 kWh.

Die WG besteht seit 01.01.2016, also bis heute 4 Jahre. Am 01.02.2016 betrug der Zählerstand angeblich 111 kWh (ob der tatsächlich von einem Mitarbeiter abgelesen wurde oder ob auch hier nur geschätzt worden ist.... das weiß niemand)

Also wir sprechen hier von einer unglaublichen Differenz von 20.000 kWh!!! Was bei einem Arbeitspreis von 28 Cent ca. 5600€ offene Stromrechnung ergibt. 😱

Bei 25 kWh ergibt das einen jährlichen Stromverbrauch von 6250 kWh also pro Person gut 2 kWh (was echt viel ist...)

Wir reden hier von 3 Studenten, die fast den halben Tag außer Haus sind, mit kleinem Hausstand. Der Verbrauch kommt mir einfach absurd hoch vor.

Nun meine Frage: wie kann das sein? Bzw. was macht man jetzt am besten? Wenn der wahre Zählerstand gemeldet wird, will das Versorgungsunternehmen bestimmt die offene Summe zeitnah haben (3 Studenten - unmöglich zu bezahlen in absehbarer Zeit).

Versteht mich nicht falsch, es geht hier nicht ums betrügen bzw. verschleiern. Ich vermute stark, dass sich hier irgendwo ein Fehler eingeschlichen hat (wahrscheinlich stimmt die erste Ablesung nicht!).

Der Stromzähler ist nicht öffentlich zugänglich, also kann man ihn nicht einfach ablesen. Aber vor allem kam jedes Jahr (!) vom Versorgungsunternehmen ein Schreiben mit einem Termin zum Ablesen und es war auch, zumindest dieses Jahr, ein Mitarbeiter zum Ablesen da. (Hab es zufällig live miterlebt). Aber irgendwie scheint da etwas gewaltig schief gelaufen zu sein.

Kann mir jemand einen Tipp geben?

Danke!

Strom, WG
Mietvertrag Klausen, welches unverständlich oder nicht Eindeutig sind?

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Mietvertrag liegen, welche seriöse Klauseln beinhaltet, welche ich nicht verstehe... Ich wäre euch wirklich sehr sehr Dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

§7(2) Einbauten des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Wohnung versehen hat, wegzunehmen. Dies gilt nicht, sofern der Vermieter dem Mieter eine angemessene Entschädigung zahlt, es sei denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Einrichtung mitzunehmen.

Diesen Absatz habe ich 0 verstanden :/

§7(3)

Bei Vertragsbeendigung kann der Vermieter verlangen, dass die bauliche Änderung, die Um- und Einbauten, Installationen, etc. entfernt und der ursprüngliche Zustand der Mieträume wieder- hergestellt wird. 

Diesen Absatz hier habe ich ebenfalls nicht verstanden.

§12 (3)

Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich oder für Angehörige seines Haushalts oder für seine Familienangehörigen wegen bisheriger unzureichender Unterbringung benötigt oder ein sonstiges berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes nachweist. 

Kann der Vermieter lt. diesem § mich jederzeit ohne Fristen aus der Wohnung schmeissen?

§15(2) (3) und (4)

2. Zieht der Mieter vor Mietende oder Ablauf einer gewährten Räumungsfrist aus, hat er dem Vermieter die Wohnungsschlüssel zu übergeben. Dessen ungeachtet unterliegt der Mieter bis Mietende oder Ablauf einer gewährten Räumungsfrist den mietvertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur Zahlung der Miete und zur Heizung bzw. Belüftung der Mieträumlichkeit.

3. Der Mieter ist verpflichtet, bis Mietende sämtliche in seinem Eigentum stehende Gegenstände aus der Mietsache zu entfernen. Das Zurücklassen von Gegenständen in der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter gilt als Erklärung der Aufgabe des Eigentums und Besitzes an den Gegenständen, wenn der Mieter vom Vermieter zur Abgabe einer Eigentums- und Besitzaufgabeerklärung unter Fristsetzung von 2 Wochen und dem Hinweis auf die Rechtsfolge aufgefordert wurde und der Mieter der Eigentums- und Besitzaufgabe nicht widerspricht.

4. Wird die Mietsache bei Mietende nicht übergeben, tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ein. 

Langsam wird es mir peinlich, aber hier habe ich ebenfalls nichts verstanden...

Recht, Mietvertrag, WG, WG-Zimmer, Wirtschaft und Finanzen
Mit 30 jährigen zusammen ziehen?

Ein Freund von mir wird spätestens im Sommer umziehen und hat gesagt das wir dann gerne zusammen ziehen können

Wir kennen uns durchs zocken, haben uns aber noch nie im echten Leben gesehen. Aber wir skypen oft.

Durch die Entfernung zwischen uns ist es uns nicht möglich das wir uns einfach so mal treffen. Er hat beruflich ziemlich viel zu tun und ich habe kein Geld für Flugtickets.

Also würden wir uns das erste mal sehen wenn ich bei ihm einziehe.

Wir verstehen uns ziemlich gut, haben extrem viel gemeinsam und sind uns gegenseitig ziemlich sympatisch.

Allerdings jammern einige von meinen Freunden herum das ich nicht mit jemanden zusammen ziehen soll der so viel Älter ist als ich.

Ich bin 17, und er ist eben 30.

Muss ich mir da wirklich irgendwelche gedanken machen? Wenn ich in eine WG ziehen würde, würde ich die Leute dort ja auch nicht kennen.

Es sagen nur sehr viele das er mich dann nur ausnutzen will, also was sexuelle Sachen angeht. Was ich wiederrum nicht glaube.

Meine Mutter steht der Sache auch so 50/50 gegenüber, wegen dem Altersunterschied.

Soll ich auf meine Freunde und meine Mutter hören und das nochmal überdenken?

(Wenn ich nicht zu ihm ziehe müsste ich in eine WG ziehen, und die Leute würde ich eben überhaupt nicht kennen. Die Situation zu Hause ist nicht gerade die beste. Fragt also nicht nach warum ich früher oder später wieder in eine WG muss.)

Freundschaft, Altersunterschied, Liebe und Beziehung, WG, Wohngemeinschaft

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