muss das Wg Konto (nach der WG Auflösung) offengelegt werden wenn es ein Privatkonto ist?


24.03.2020, 13:01

Streitsumme beläuft sich zwischen 70 und 300 Euro welche allerdings auch durch die Zahl der Mitbewohner aufgeteilt werden muss. sind also keine hohen Beträge.

4 Antworten

Hallo,

sofern es konkrete Vereinbarungen zur Zahlung der Miete gegeben hat, dürfte es keinen Anspruch auf Einsicht auf das Wikikonto geben, da dann letztlich nur die entsprechenden Zahlungen in der WG Mitglieder hierauf eingehen und dann gegebenenfalls diese weitergeleitet werden an den Vermieter. Damit kann jeder wie die Teilnehmer selbst sehen, anhand seiner Überweisungen, inwiefern er seine Pflichten aus dem Mietvertrag bzw. aus der Vereinbarung zwischen den Wikimitgliedern erfüllt hat.

Ein Einsichtsrecht dürfte nur dann bestehen, wenn es zu Problemen bei der Abrechnung kommt also zum Beispiel alle Zahlungen nicht ordnungsgemäß an den Vermieter erbracht worden sind. Dann kommt es auch darauf an, was zwischen den Parteien und auch zwischen den Parteien und dem Vermieter vereinbart worden ist.

Wenn keine Ansprüche an die jeweiligen WG Mitglieder gestellt werden, dürfte ein Einsichtsrecht nicht bestehen.

zu ihrerer Ergänzung:

Sie meinen dann bestimmt ein Guthaben.

Sie könnten gegebenenfalls einer möglichen Auskunft dadurch nachkommen, dass Sie die entsprechenden Buchungen von Ihrem Konto herausnehmen und entsprechend darstellen, zum Beispiel durch einen ausgedruckten Kontoauszug

Dann würde auch nicht eine Gesamteinsicht auf ihr Konto durchgeführt werden, was ich weiterhin nicht für beanspruchbar halte.

Sofern Sie also zum Beispiel den Nachweis führen, wie das Guthaben auf Ihr Konto gekommen ist, dürfte dies ausreichend.


IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:12

was ist eine konkrete Vereinbarung?

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:12

Die Kosten für den gegnerischen Anwalt belaufen sich bei einem Streitwert von 2500 Euro auf 621,78 Euro. Die Gerichtskosten betragen 324,00 Euro. ... In der Regel muss der Verlierer Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten übernehmen.

das sind doch Peanuts , insbesondere bei Streitwerten unter 500 Euro

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:20
@Paul794540

Mietrecht und Gerichtskosten.. das sind doch Witzbeträge da wird doch kein Gericht sich drauf einlassen bzw die klage würde eh abgewiesen werden

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 22:31
@Paul794540

naja wenn eine klage zur Auskunftspflicht kommt und das ganze vor Gericht gehen wird.. wie hoch sind die Chancen dass der Antrag vor Gericht überhaupt angenommen wird?

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Tja, eine WG kann natürlich nicht funktionieren, wenn jeder nur auf Kosten der anderen leben will - egal, ob es sich um Geld oder Hausarbeit handelt. :-(

Deine Logik im letzten Satz ist nicht nachvollziehbar...

Ein Privatkonto kennt normalerweise nur einen Konto-Inhaber.
Dieser sollte nach Auflösung der WG und Bezahlen aller Verbindlichkeiten, die Restsumme fair auf alle verteilen. Allerdings setzt das voraus, dass jeder zuvor seinen Anteil voll einbezahlt hat. Darum wird die Abrechnung jetzt etwas schwierig.

Ich schlage folgende Vorgehensweise vor:

  1. Erstmal stellst Du fest, wieviel einige zuwenig einbezahlt haben.
  2. Dann zählst Du diese Bringschulden zusammen.
  3. Zur Summe, die auf dem Konto verblieben ist, zählst Du das Geld, das zuwenig einbezahlt wurde (also die Summe der Bringschulden) dazu.
  4. Nun teilst Du diesen fiktiven Überschuss durch die Anzahl der Bewohner.
  5. Vom fiktiven Überschuss-Anteil ziehst Du jedem, der zuwenig einbezahlt hat, die Summe ab, die er schuldig geblieben ist. Den Rest kriegt er ausbezahlt.
  6. Blieb jemand mehr schuldig, als die errechnete Rückzahlsumme, muss er den Differenzbetrag in die Gemeinschaftskasse einzahlen.

Wer immer korrekt einbezahlt hat, sollte dann auch den eigentlichen / fiktiven Überschuss ausbezahlt bekommen. Und der Kontoinhaber sollte für die korrekte Abrechnung einen kleinen Bonus erhalten.


IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:29

genau aber die wg Mitbewohner nennen keine genauen beträge die ich prüfen könnte sondern wollen nur die Einsicht und werfen mir Veruntreuung vor

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Dichterseele  24.03.2020, 13:38
@IchPolisDuOikos

Entschuldigung, aber die Beträge siehst Du doch im Konto-Auszug...
Dazu brauchst Du keine Auskünfte der betreffenden Leute.

Du kannst die Ein- und Ausgänge belegen - und wenn Du nichts für Dich privat abgezweigt hast, gibt es keinen Grund, die Einsicht zu verweigern.
Falls doch, wird das den fiktiven / eigentlichen Überschuss zugeschrieben und von Deinem Anteil wieder abgezogen.

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Klingt so, als wenn das Konto unter Deiner Aufsicht steht. Was spricht dagegen, das Konto offenzulegen, damit die anderen Parteien kontrollieren können, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist?

Das würde ich auch erwarten, daß bei einem gemeinsamen Konto jeder Einsicht hat, was mit dem Geld passiert.


IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:03

spricht nichts dagegen. nur das Klima ist verroht und die Zahlungen wurden ohne Absprache von Seiten aus der Mitbewohner nicht mehr korrekt durchgeführt.

Und ich mich weder auf Drohungen noch Erpressung einlasse

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Neugierig1971  24.03.2020, 13:07
@IchPolisDuOikos

Wenn alles korrekt ist, leg das Konto einfach offen, es sind ja keine Drohungen, sondern das gute Recht der Beteiligten, zu wissen, was mit dem Geld passiert. Dein zentrales Argument ist ja, daß Du Dich nicht auf Drohungen oder Erpressungen einlassen willst. Das ist Deine subjektive Empfindung und sind nur Befindlichkeiten.

Wenn ich das Gefühl habe, daß jemand mit betrügt und mir das Konto nicht zeigt, schalte ich einen Rechtsanwalt ein, das hat nicht mit Drohung oder Erpressung zu tun, sonder nur damit, daß ich meine Rechte wahrnehme. Auch die Einstellung von Zahlungen sind keine Erpressung, sondern auch die Wahrung der eigenen Interessen. Wenn ich glaube, jemand veruntreut mein Geld, schiebe ich nicht noch mehr Geld hinterher.

Es geht also eher um subjektives Empfinden und Du nimmst das persönlich. Das ist nicht schlau, denn in einem Rechtstreit kann es teuer für Dich werden.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:08
@Neugierig1971

Was kann denn da genau passieren? ich meine ich lege ja alles offen sobald ich dazu aufgefordert werde und wenn dann herauskommt dass es keine Veruntreuung gab bin ich doch fein raus oder? außerdem welche Summe kann ich denn bei einem Rechtsstreit schon erwarten? das sind doch Peanuts und interessiert doch kein Gericht?

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:09
@Neugierig1971

ich bezweifle dass ich schwer rangenommen werde, wenn ich jemanden 125 Euro nachzahlen muss

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Neugierig1971  24.03.2020, 13:14
@IchPolisDuOikos

Nein, aber Du bezahlst möglicherweise den Rechtsanwalt der Gegenpartei. Das Risiko kannt Du eingehen. Und wenn es tatsächlich um Betrug geht, kann sich durchaus ein Gericht damit befassen, weil es nämlich nicht um dem Betrag geht, der tatsächlich Peanuts ist, sondern eben um eine Straftat. Aber Du hast schon recht, es ist unwahrscheinlich, daß ein Gericht sich damit beschäftigt. Nur, daß Rechtsanwaltskosten eben nicht nur 20-30 € betragen.
Es ist ja im Moment nur Deine Sturheit, die verhindert, daß Du das Konto offenlegst. Wenn Dir das ein paar Hundert Euro wert ist, ist das doch ok. Das ist dann Deine Entscheidung.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 13:22
@Neugierig1971

ich hab doch auch eine Rechtsschutzversicherung bzw kann mich doch auch dagegen wehren.. ich muss doch garnicht die Gerichtskosten zahlen? das muss ja auf rechtlicher Grundbasis beruhen oder nicht?

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Neugierig1971  24.03.2020, 17:45
@IchPolisDuOikos

Deine Rechtschutzversicherung zahlt nur bei einer Aussicht auf Erfolg, nicht, wenn Du Dich einfach weigerst, Infos heraszurücken, die Du rausrücken musst.
Probier es einfach aus, allerdings sind Gerichtsprozesse immer auch dem Zufall und dem Glück unterworfen, daher sollte man sowas nach Möglichkeit vermeiden, wenn es irgendwie geht.

Das kostet nur Geld und macht Ärger.

Wenn Du schlau bist, gibt Du die Infos weiter und hakst die Sache ab.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 18:23
@Neugierig1971

die person hat mir von Anfang an mit dem Anwalt gedroht und ich denke dass egal wie ich handele dieser eh eingeschaltet wird .. Gelder "veruntreut" hab ich eh nicht. habe also eher nichts zu befürchten also wenn dann sind beträge unter 150 euro offen

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Neugierig1971  24.03.2020, 18:54
@IchPolisDuOikos

Vermutlich etwas mehr, aber vermutlich unter 1000 €. Wenn das für Dich Spielgeld ist, was Du gerne sinnlos raushaust, ist das doch völlig ok. Mir würde es nichtmal ums Geld gehen, sondern ich hätte keinen Bock auf den ganzen Ärger und die Zeit, die dabei draufgeht. Du bist in der schlechteren Position, weil Du die Kooperation verweigerst, also wird es Deine Kohle sein, die an die Anwälte geht. Deine Entscheidung, ob Dir Deine Sturheit soviel Wert ist.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 19:03
@Neugierig1971

ich habe schriftliche nachweise, dass ich Termine zum treffen vorgeschlagen habe , von daher kann man mir auch nicht vorwerfen dass ich nicht kooperiert habe

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Neugierig1971  24.03.2020, 19:05
@IchPolisDuOikos

Wenn Du Dich auf der sicheren Seite fühlst, kannst Du das ja einfach durchziehen. Ich verstehe nur nicht, was Du damit erreichen willst. Aber das ist ganz allein Dein Ding.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 19:10
@Neugierig1971

naja ich kann ja warten bis ich abgemahnt werde und dann erstmal weiterschauen..

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Ein WG Konto kann nie ein privates Konto sein. Es kann hoechstens ein von einem Gesellschafter der WG (einer GbR) verwaltetes und in dessen Namen gefuehrtes Konto sein. Natuerlich haben die anderen Gesellschafter der GbR einen Anspruch auf Einsichtnahmen.


IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 16:02

das muss allerdings aber begründet sein oder?

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DerCaveman  24.03.2020, 16:03
@IchPolisDuOikos

Wieso sollten deine Mitgesellschafter begruenden muessen, warum sie einen Einblick in das gemeinsame Konto wuenschen?

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 16:10
@DerCaveman

ist halt kein gemeinschaftliches Konto sondern ein Privatkonto.. ohne mir gründe oder konkrete Zahlen zu nennen wüsste ich nicht wieso ich zu irgendwas verpflichtet wäre

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DerCaveman  24.03.2020, 16:39
@IchPolisDuOikos

Wenn die Mitgesellschafter (Mitbewohner) auf dieses Konto eingezahlt haben und davon gemeinschaftliche Verbindlichkeiten bestritten wurden, ist es eben kein Privatkonto, sonder ein Konto der GbR. Auch dann, wenn es nur auf deinen Namen laeuft und von dir verwaltet wird.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 16:45
@DerCaveman

und was mache ich jetzt wenn ich angezeigt werde oder vom Anwalt ein schreiben eintritt? wie sind da die abläufe ? aktuell ist es wegen persönlichen Anfeindungen kaum möglich sich abzusprechen da nur gedroht und erpresst wird

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DerCaveman  24.03.2020, 16:50
@IchPolisDuOikos

Du kannst rumzicken und die Offenlegung weiter verweigern. Dann wird es irgendwann zu einem Gerichtsverfahren kommen, bei dem du zur Offenlegung verpflichtet wirst und du das ganze Theater bezahlen musst.

Du kannst das aber auch abkuerzen und fuer dich deutlich billiger gestalten, indem du deinen Mitgesellschaftern einfach den Einblick gewaehrst.

Himmel nochmal, was fuer ein Zirkus um eine Selbstverstaendlichkeit.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 16:54
@DerCaveman

aber auf die "kosten" ist doch eh geschissen, da ein Gerichtsverfahren wegen so einem bullshit sofort eingestellt wird oder garnicht erst eröffnet wird

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DerCaveman  24.03.2020, 16:57
@IchPolisDuOikos

Wieso sollte das eingestellt werden? Es besteht offenbar Verdacht auf Veruntreuung des Gesellschaftsvermoegens. Das ist doch kein "Bullshit", sondern eine durchaus ernste Angelegenheit.

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IchPolisDuOikos 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 18:21
@DerCaveman

wenn dem aber nicht so ist und ich nichts zu verheimlichen habe geht der versuch doch ins leere aus

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