Mietvertrag Klausen, welches unverständlich oder nicht Eindeutig sind?

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Mietvertrag liegen, welche seriöse Klauseln beinhaltet, welche ich nicht verstehe... Ich wäre euch wirklich sehr sehr Dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

§7(2) Einbauten des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Wohnung versehen hat, wegzunehmen. Dies gilt nicht, sofern der Vermieter dem Mieter eine angemessene Entschädigung zahlt, es sei denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Einrichtung mitzunehmen.

Diesen Absatz habe ich 0 verstanden :/

§7(3)

Bei Vertragsbeendigung kann der Vermieter verlangen, dass die bauliche Änderung, die Um- und Einbauten, Installationen, etc. entfernt und der ursprüngliche Zustand der Mieträume wieder- hergestellt wird. 

Diesen Absatz hier habe ich ebenfalls nicht verstanden.

§12 (3)

Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich oder für Angehörige seines Haushalts oder für seine Familienangehörigen wegen bisheriger unzureichender Unterbringung benötigt oder ein sonstiges berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes nachweist. 

Kann der Vermieter lt. diesem § mich jederzeit ohne Fristen aus der Wohnung schmeissen?

§15(2) (3) und (4)

2. Zieht der Mieter vor Mietende oder Ablauf einer gewährten Räumungsfrist aus, hat er dem Vermieter die Wohnungsschlüssel zu übergeben. Dessen ungeachtet unterliegt der Mieter bis Mietende oder Ablauf einer gewährten Räumungsfrist den mietvertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur Zahlung der Miete und zur Heizung bzw. Belüftung der Mieträumlichkeit.

3. Der Mieter ist verpflichtet, bis Mietende sämtliche in seinem Eigentum stehende Gegenstände aus der Mietsache zu entfernen. Das Zurücklassen von Gegenständen in der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter gilt als Erklärung der Aufgabe des Eigentums und Besitzes an den Gegenständen, wenn der Mieter vom Vermieter zur Abgabe einer Eigentums- und Besitzaufgabeerklärung unter Fristsetzung von 2 Wochen und dem Hinweis auf die Rechtsfolge aufgefordert wurde und der Mieter der Eigentums- und Besitzaufgabe nicht widerspricht.

4. Wird die Mietsache bei Mietende nicht übergeben, tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ein. 

Langsam wird es mir peinlich, aber hier habe ich ebenfalls nichts verstanden...

Recht, Mietvertrag, WG, WG-Zimmer, Wirtschaft und Finanzen
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