Was ist in Gesetzen der Unterschied zwischen einem "Mann" und einer "männlichen Person"?

Das klingt natürlich erstmal wie eine ausgesucht bescheuerte Frage, aber ich habe mal gelernt, daß in der Wissenschaft und in Gesetzen gleiche Dinge auch gleich bezeichnet werden und unterschiedliche Bezeichnungen sich entsprechend auch auf unterschiedliche Dinge beziehen.

Trotzdem spricht z.B. das Wehrpflichtgesetz in den §§ 1 und 42a von "Männer[n]", in §§ 3, 15, 16 und 48 aber von "männliche[n] Person[en]". Das kann auch nicht allein durch sich im Laufe der Jahrzehnte verändernde Formulierungspräferenzen erklärt werden, denn das WPflG wurde mehrmals (u.a. 1977, 1983 und 1986) vollständig neu gefaßt, ohne daß diese Diskrepanz dabei korrigiert worden wäre.

Tatsächlich tauchen die ersten "männlichen Personen" in § 15 VI WPflG spätestens 1972 auf, während der § 42a damals noch "Wehrpflichtige" adressiert und (soweit ich nichts übersehen habe) erst ab Ende 1977 das Wort "Männer" enthält.

Es zwar plausibel, daß §§ 1 und 42a wegen des direkten Bezugs auf Art. 12a I GG dessen Formulierung übernehmen, aber das würde immer noch nicht erklären, warum überall anders nicht auch von Männern, sondern eben von männlichen Personen die Rede ist.

Was mich zurück zu meiner Ursprungsfrage bringt: Was ist der Unterschied? Ist eine Dragqueen zwar ein Mann, aber keine männliche Person? Ist eine Bodybuilderin zwar eine Frau, aber aufgrund ihrer Muskeln trotzdem eine "männliche Person"? Wer entscheidet im Zweifel, ob jemand zu unmännlich ist, um den entsprechenden Vorschriften zu unterfallen? Sind das TSG bzw. das SBGG in diesem Zusammenhang relevant?

Ich habe leider keinen einfachen Zugang zu einem Gesetzeskommentar, der vielleicht Erleuchtung bringen könnte.

Männer, Sprache, Recht, Gesetz, Geschlecht, Jura, Wehrpflicht, Auslegung, Gesetzgeber
Wehrpflicht wieder einführen?
Laut #NDRfragt-Umfrage sehen die Befragten die Bundeswehr mehrheitlich nicht in der Lage, Deutschland gegen einen Angriff angemessen zu verteidigen. Es fehle demnach an Ausrüstung und Personal. Viele sind für die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

schreibt der NDR. Des Weiteren geht aus selbiger Umfrage hervor, dass sich 2/3 der Menschen die Wehrpflicht wieder zurück wünschen.

Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern 2011 ausgesetzt. Die Wehrpflicht galt dem Zwecke [m]ilitärische Verantwortung und das Engagement für demokratische Prinzipien sollten sich verbinden".

Im Grundgesetz steht unter Artikel 12a:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Die Verweigerung dessen kann zu einem Ersatzdienst verpflichten. Allerdings ist es klar eine Kann-Bestimmung. Die Wehrpflicht stellt allerdings auch eine Heterogenität sicher, und verhindert ein Auffangbecken für radikale Demokratiefeinde.

Die Bundeswehr ist personell nicht mehr gut aufgestellt. Im Falle eines Krieges kann sich Deutschland nicht ausreichend verteidigen, so die Meinung vieler Menschen.

Meine Fragen an euch:

  • Sollte die Wehrpflicht bzw. ersatzweise ein Zivildienst eingeführt werden?
  • Sollten, wenn die Wehrpflicht wieder inkrafttritt, auch Frauen zum Militär?
  • Sollte, wenn der Zivildienst wieder eingeführt wird, dieser auch von Frauen abgeleistet werden?
  • Sollte die Bundeswehr besser finanziert werden?

Quellen:

https://www.ndr.de/ndrfragt/Umfrage-zur-Bundeswehr-Mehrheit-will-die-Wehrpflicht-zurueck,wehrpflicht186.html

https://www.merkur.de/politik/wehrpflicht-pistorius-wehrdienst-bundeswehr-pro-kontra-vorteile-nachteile-armee-verteidigung-krieg-92704376.html

https://praxistipps.focus.de/kommt-die-wehrpflicht-zurueck-pro-und-contra-argumente_173891

Nein, die Wehrpflicht sollte nicht wieder inkrafttreten, weil. 57%
Ja, die Wehrpflicht sollte wieder inkrafttreten, weil... 39%
Es sollte stattdessen der Zivildienst eingeführt werden, weil... 4%
Ich bin zwiegespalten/keine Meinung... 0%
Andere Lösung: 0%
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