Kann ein wehrpflichtiger Ukrainer in Deutschland Asyl beantragen, weil er nicht bereit ist, seiner Wehrpflicht nachzukommen, um gegen die Russen zu kämpfen?

4 Antworten

erstmal müssen Ukrainer ken Asyl beantragen.

um deine Frage zu beantworten.

Wehrpflichtig heißt nicht- das er einberufen ist--- so lange er nicht einberufen ist, kann e rmachen was er will- hin fahren wo er will, leben wo er will.

Wenn jetzt die Ukraine auf die Idee kommt- dieser Person einen Einberufungsbescheid zu schicken- dann muss es ebend auch glück haben- das er gerade in der Ukraine ist- ansonsten pech.

Ein Einberufungsbefehl ist noch nicht Verpflichtend- auf jeden dieser Schreiben steht auch gleichzeitig ( als beipsiel) " haben sie Gründe oder ähmliches( das kann sein, das er irgendwo schon für den Staat arbeitet oder Krank ist, oder er anhand seines Glaubens keine Waffe in die Hand nehmen kann) , die diesem Einberufungsbefehl wieder sprechen- bringen sie diese unterlagen zum Termin mit oder teilen sie dieser im Vorfeld mit.

Wer sich also dann nicht meldet ( das übliche Kopf in Sand stecken und hoffen das die Briefe wieder Verschwinden) ist in erster Linie erstmal Fahnenflüchtig( nach dem Termin)- dann geht eine Suchmeldung raus- wird er unter den angegeben Adressen nciht gefunden und auch nirgends anders- ergeht ein Haftbewehl.

In diesen Haftbefehlen geht es aber darum- zu klären wieser er nicht erschienen. ER kann also jederzeit seine Gründe dann wieder vor bringen.

dann muss man aber auch dazu sagen: vor einer Einberufung kommt die Musterung- wo man auch einen Brief bekommt- ( Musterung bedeutet nicht Einberufung- wer da aber auch nicht hin geht- wird auch wieder gesucht und kann auch bis zum Haftbefehl gehen.

sehr viele fallen bei der Musterung durch oder haben ander Gründe die gerechtfertig sind- nicht zur Armee zu gehen.

Aber jeder kann sich Aufhalten wo er will.

Wer aber sich nirgedns gemeldet hat- und es auch nicht tut- na klar, der kann wie in jedem anderen Land , vors Gericht gestellt werden.

Und nein- " nciht zur einberufung gegangen zu sein" ist kein Grund für einen Internationalen Haftbefehl


alaskamusher  18.10.2024, 14:23

Nur wenn er noch keine 18 ist!

PESHEVA 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 11:02

Nennen wir ihn Kriegsdienstverweigerer, was ja auch sehr zutrifft bzgl. des Ukraine-Krieges. So ist er in der Tat gerade dann ein Fahnenflüchtiger, wenn er aus der Ukraine flüchtet, um nicht am Krieg gegen die Russen mitkämpfen zu müssen. Doch was geschieht mit ihm, wenn er auf seiner Flucht schon in der Ukraine erwischt wird?

matrix791  17.08.2024, 11:14
@PESHEVA

wo erwischt ?

Ausserhalb der Ukraine- kann er nicht erwischt werden- weil niemand nach ihm sucht. punkt aus.

innerhalb der Ukraine- wird er gefunden- kommt er erstmal zu der einheit wo er Eingezogen worden wäre ( wenn es schon ein einberufungsbefehl war- wenn es nur der brief war für die musterung- die immmer vor der einberufung kommt - dann geht es nur zur nächsten stelle, wo die musterung gemacht wird- ).

ok, einberufung: aalso er wird dann zu der ausbildungeinheit gebracht- dort gibt es etwas ärger, dann kann er sich beim komadeur äußern- wieso- ist das wieso gerechtfertigt-darf er wieder gehen ( ok, eventuell, eine geldstrafe , weil er die einberugung missachtet hat).

war es nicht begründet- stehen ja die Ukrainer zur zeit etwas in der zwickmühle- man kann schlecht jemand einspeeren , wenn man Personal braucht. Also wird es sehr gering ausfallen und man kommt der Person entgegen. man darf ja nciht vergessen, das nur ca 20% der soldaten an der FRont sind. Der rest ist hunderte kilometer entfernt hat hat bestimmt auch noch nie einen heißen Schuss abgegeben. ( kleiner Tip= über 20.0000 soldaten stehen ander grenze zu Moldawien- da ist nix- mehr als 50.000 soldaten stehen an der Grenze zu Belarus- da paasiert auch nix und so weiter- der großte Teil der Soldaten ist im Transport oder in der Lagerung auf der anderen Seite der Ukraine , wo es zu 99% sicherer ist.

Also da wird was gefunden- damit er den Dienst machen kann und er sich trotzdem sicherer fühlt.

Wehrpflicht ist keine politische Verfolgung, die gibt es auch bei uns.

Ukrainer brauchen aber kein Asyl zu beantragen, sie dürften (auch vor dem Krieg) wie EU Bürger sich hier niederlassen und frei bewegen.


PESHEVA 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 10:50

Wehrpflicht ist zwar keine politische Verfolgung, doch seit dem Einmarsch.der Russen in die Ukraine war jeder wehrtaugliche erwachsene Ukrainer bis 60 Jahre verpflichtet im eigenen Land zu bleiben. Offenbar bis heute so geblieben. Doch mit welcher Strafe muss ein solcher Ukrainer rechnen, der.sich an die o.g. Verpflichtung nicht hält und versuchte aus der Ukraine.zu flüchten?

cafibone  17.08.2024, 10:33

Das ist doppelt falsch. 😑 Ukraine gehört weder zu EU noch zu NATO

PESHEVA 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 10:13

Aber kann es einem Ukrainer nicht blühen, vor ein ukrainisches Kriegsgericht zu landen, wenn er sich weigert gegen Russen zu kämpfen? Und wenn er sich gerade in Deutschland aufhält, müssen ihn dann die deutsche Behörden nicht an die Ukraine ausliefern in diesem Fall?

Dazu müssen sicher andere Gründe vorliegen!


PESHEVA 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 09:56

Na ja, ich gehe mal davon aus, dass er große Angst hat sein Leben zu verlieren beim militärischren Einsatz gegen die Russen. Dass er dadurch sein Leben verliert, ist relativ wahrscheinlich. Und wenn er noch Frau und Kinder hat, dann seine Angst noch größer. Was spielt da eine Rolle, wenn er kein politisch Verfolgter wäre? Will nicht jeder sein Leben retten, solange er kann?

PESHEVA 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 10:43
@PESHEVA

Davon abgesehen will auch nicht jeder Kanonenfutter für seinen Staat sein

Kein Ukrainer würde aus Österreich oder Deutschland dorthin abgeschoben werden.

Viel eher scheitert es daran, dass Wehrpflichtige Ukrainer die Ukraine nicht verlassen dürfen.

Viele versuchen das heimlich, aber das gelingt oft nicht, da sie von Selenskys Häschern oft erwischt werden.