Stoßt die Wehrpflicht nicht gegen das Grundgesetz: " Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden"?

3 Antworten

Nein. Denn es gibt ja das Recht, statt Wehrdienst einen anderen, unbewaffneten Dienst zu leisten.

Wenn es die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung und des Ersatzdienstes gibt, dann nicht.

Es geht um eine Dienstpflicht. Entweder Bundeswehr oder etwas soziales.