Hat der Verkäufer in folgendem Fall nicht die Pflicht, eine Rechnung zu erstellen, bevor die Vorkassezahlung getätigt wird ?
Ein Mitarbeiter macht den Meisterkurs und benötigt dafür Bücher und Software, die sein Lehrer über die Firma seiner Frau (GmbH) anbietet.
Die Firma des Mitarbeiters übernimmt diese Kosten, erhielt ein "Angebot" und bat die GmbH um Ausstellung einer Rechnung um mit korrekten Angaben überweisen zu können und einen ordentlichen FiBu Beleg zu haben.
Die GmbH verweigert dies, bzw. macht zur Voraussetzung, dass die Rechnung erst dann erstellt wird, wenn per Vorkasse oder Bar bei Aushändigung der Unterlagen bezahlt wurde. (wegen früherer anderweitiger schlechter Zahlungsmoral-Erfahrungen)
Ist das rechtens ? Denn das die Ware erst nach Vorkasse herausgegeben wird ist einleuchten - aber eine Rechnung erst dann auszustellen erscheint mir rechtlich nicht i.O., oder ?
Danke schonmal für hilfreiche Antworten