Vorkasse, Paypal, Skonto
Hallo, ich kippel mich gerade mit einem Verkäufer. Ich habe einen Artikel gekauft und ihn mit Paypal vorab bezahlt. Der Verkäufer hat bei Zahlungen mit Vorkasse 3% Skonto eingeräumt. Gleichzeitig sagt er aber das Zahlungen mit Paypal keine Vorkassezahlungen sind. Ist das so rechtens? Ist es nicht Egal ob ich mit Kreditkarte, Online-Überweisung oder anderen Bezahlsystemen bezahle? Wenn das Geld vor dem Erhalt der Ware beim Verkäufer ist habe ich doch Vorkasse geleistet oder nicht? Vielen Dank fürs Lesen und evtl Antworten MfG Uwe
9 Antworten
Dies ist absolut wettbewerbswidrig und verstößt gegen die Nutzungsbedingen bzw. den AGB´s von Ebay..
Ein Verkäufer darf auf der Plattform Ebay keine Vorteile einer Zahlungsart zuordnen.
Die Gewährung eines Skontos hat nie etwas mit einer Zahlungsart zu tun. Ein Skonto setzt nur voraus, dass eine vereinbarte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Empfänger einzugehen hat.
Hingegen verstößt es bei allen anderen Verkäufen, die nicht über die Plattform Ebay erfolgen, nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Paypal Gebührenaufschläge vereinbaren zu können, sofern der gesetzlichen Aufklärungspflicht genüge getan wird.
In deinem Falle wäre eine Gewährung eines Skontos ein indirekter Gebührenaufschlag, da andere bei Nutzung einer anderen Zahlungsweise weniger bezahlen brauchen.
Außerdem würde mit einer Skontogewährung durch eine andere Zahlungsweise der Käuferschutz ausgehebelt werden. Dies wäre jedoch nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.
Im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass eine Skontogewährung bei anderer Zahlungsweise ein unzulässiges Koppelgeschäft sein könnte, da man den beworbenen Käuferschutz nur dann bekäme wenn man mehr hierfür bezahle, indem man auf die Skontogewährung verzichten muss.
Ich würde dir hier empfehlen nach Erhalt der Ware den Problemfall bei Ebay zu eröffnen und den Sachverhalt schildern und als Rückvergütungsbetrag den nicht gewährten Skontobetrag eintragen.
@ Havege
Deine Annahmen bzgl. Ebay sind absolut falschBitte informiere dich entsprechend;
Es ist verboten, zusätzlich zum Kaufpreis des Artikels und den Versandkosten weitere Gebühren und Provisionen von Käufern einzufordern. Dies gilt insbesondere für eBay- als auch für PayPal-Gebühren.
siehe hier: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html
Und nochmals: Es ist bei Ebaygeschäften wettbewerbswidrig einer Zahlungsart einen Vorteil einzuräumen.
Außerdem würde bei Skontogewährung in unzulässiger Weise der Paypal Käuferschutz ausgehebelt werden!
WO steht überhaupt dass es um eBay geht ?
Hier hast du recht, es steht nirgends was von einem Ebay-Verkauf. Ich habe es einfachmal angenommen.
Ansonsten gilt, wie schon beschrieben;
Es verstößt es bei allen anderen Verkäufen, die nicht über die Plattform Ebay erfolgen, nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Paypal Gebührenaufschläge vereinbaren zu können, sofern der gesetzlichen Aufklärungspflicht genüge getan wird.
Deine Annahmen bzgl. Ebay sind absolut falsch
Nein sind sie nicht denn auch wenn es Gegen eBay richtlinien verstößt ist es nicht illegal und der Vertrag trotzdem gültig.
Hör auf zu schreien nur weil du keine Ahnung hast wovon du redest.
Die AGB von eBay haben keinen Einfluss auf die Verträge anderer und stehen nicht über dem Gesetz.
Wenn ein Geschäft gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt, braucht ein Käufer die Auktion nicht einlösen.
Informiere dich besser mal. Setze dich mal mit dem Thema Ebay besser auseinander, dann könntest du auch sinnvolles zum Thema beitragen!
Durch Formattierungen werden deine Meinungen nicht zu Fakten.
es gibt Leute die wissen es, und wissen auch wo es steht...
andere, so wie auch du, können aber NULL beitragen... schade
Und dann gibt es Leute, für die sind die AGBs von Ebay heilig und ignorieren dabei, dass es noch so lustige Büchlein wie BGB und HGB gibt.
Und was meinst du, welch qualitativer Rat bei rauskommt, wenn jemand ausschließlich anhand der Richtlinien eines Onlineportals mit anerkanntermaßen eigenen Rechtsvorstellungen urteilt.
und weil so manche sich um einen feuchten Kehrricht drum kümnmern und sich ihre Regeln so zurecht legen wie sie wollen, so löscht teilweise Ebay auch solche Angebote und weißt Bieter daraufhin, dass sie besagte Auktionen nicht bezahlen sollen!!!
Auf solche Ebayer kann man nämlich echt verzichten. Sie sind eine echte Seuche und wollen ahnungslose Bieter nur übervorteilen...
Wenn der VK in seinen AGB nicht explizit erläutert, dass Käufe, welche durch Zahlungen mittels Paypal und/oder Kreditkarte abgewickelt werden, nicht skontierbar sind, ist das meines Erachtens eine sogenannte Unklarheit gemäß § 5 AGB, welcher da lautet:
Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Des Weitern möchte ich anmerken, dass Vorkasse bedeutet, dass der Käufer vor Lieferung bezahlt. Ob nun das geld bei PAYPAL geparkt ist und der VK dieses erst nach Auslieferung erhält, spielt keine Rolle! Vorkasse soll vor Zahlungsausfall schützen und der Zinsgedanke ist untergeordnet!!
Es wurde nicht außer Kraft gesetzt, sondern wurde in das BGB integriert. Die Vorschriften aus dem ehemaligen AGBG gelten immernoch.
Das AGBG selbst wurde außer Kraft gesetzt. Da AGB nun im BGB geregelt werden.
Das AGBG gilt nicht mehr seit 2002
Genau! AGB sind im BGB integriert. Insofern wären auch Regelungen in AGBs, die gegen BGB verstoßen rechtsunwirksam! Insbesondere dann, wenn nachteilig für den Verbraucher! Schließlich leben wir nicht in einer Bananenrepublik.
So erklärt es sich von selbst, dass ein Verkäufer - räumt er in seinen AGB 3% Skonto bei Vorkasse ein - NATÜRLICH auch dazu bei PAYPAL-Zahlung verpflichtet ist. Anderlautende Meinungen sind reine Fantasie, um nicht zu sagen HALBWISSEN!
Na, jetzt verrennst du dich aber.
Eine solche Vorschrift gibt es im BGB nicht.
Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Wenn der Ausschluss der Paypal-Zahlung zum Skontoabzug für den Endverbraucher hinreichend deutlich klargemacht wurde, ist dies gültiger Vertragsbestandteil.
Ich würde mich als Händler natürlich hüten, eine solche Ungleichbehandlung der Zahlungen im Fließtext zu verstecken. Sowas gehört deutlich hervorgehoben.
Ich sehe da keine Unklarheit, wenn er sagt das ist bei PayPal nicht der Fall, dann ist es nicht der Fall.
Man muss dies nicht zwingend in den AGB erwähnen. Es reicht auch wenn dies beim Kaufprozess angegeben wird.
Er sagt bei PayPal kein Skonto. Alles rechtens.
Nun, es wird nicht ausreichen, wenn der VK das lediglich sagt. Maßgebend und rechtlich bindend ist, was in den AGB geschrieben steht!
Nein denn man darf auch außerhalb der AGB weitere Regeln aufstellen.
Wie zB. Skonto nur bei Bezahlmethode XYZ.
Ein Händler ist nämlich nicht mal verpflichtet eine AGB zu haben.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18556/agb-regelungen
Hier was zum lesen für dich.
Wo steht denn da, dass ein Händler nicht verpflichtet ist, eine AGB zu haben? wer lesen kann, ist klar im Vorteilm du Hobby-Jurist!!
Oioioi, jetzt werden wir aber unsachlich!
Wo steht denn, dass ein Händler verpflichtet ist, AGB zu haben?
Sorry aber du machst dich lächerlich.
Es geht darum dass Absprachen neben den AGB gültig sind !
Das keine AGB Verpflichtend ist ergibt sich daraus das es nirgends gesetzlich festgelegt ist das man eine haben muss.
Es steht jedem Verkäufer frei dir Rabatte einzuräumen oder nicht, und auch diese an Bezahlmethoden zu knüpfen und nicht.
Wenn er sagt, bei PayPal gibt es kein Skonto, dann darf er das auch. Vor allem da er bei PayPal wesentlich höhere Gebühren hat als bei einer Überweisung.
Es steht jedem Verkäufer frei dir Rabatte einzuräumen
Dies ist unrichtig!
Bei Ebay hat man sich an die Nutzungsbedingungen zu halten. Vorteile einer Zahlungsart zuzuordnen sind bei Ebay jedoch absolut unzulässig.
Das ist ja man ausgemachter Blödsinn!
In Vertragsvereinbarungen zwischen zwei Parteien kann eine dritte nicht einfach so eingreifen.
Wenn ich meine Vertragsgestaltung mit meinem Kunden nicht Ebay-regelkonform halte, habe ich möglicherweise ein Problem mit Ebay. Das berührt aber in keiner Weise die Gültigkeit meiner Vereinbarungen mit meinem Kunden.
Ich kann gar nicht verstehen, wie du für deine Meinung so viele DHs... ach, hast ja keine.
Bei den Konsequenzen für den Verstoß gegen die Richtlinien steht nirgendwo, dass der Kauf oder die regelwidrige Vereinbarung nichtig sei.
Wundert auch nicht, Ebay hat nicht die Macht (oder die Rechtsgrundlage), Vertragsverhältnisse anderer zu "annullieren".
Hier steht das mein Freund. Einfach die Nutzungsbedingungen auch mal lesen anstatt hier wild falsches Zeugs rumzuschreiben:
WO steht dass der Fragesteller das auf eBay kauft ? Zeig mir das doch bitte mal.
Und ansonsten kann der Verkäufer so höchstens Probleme mit eBay kriegen. Aber der Vertrag ist noch immer gültig.
Hallo uwe0420,
bei Paypal geht das Geld aber nicht Vorab an den Käufer, sondern an Paypal. Das ist ein Treuhandkonto und wird dort verwaltet, bis du deine Ware hast. Somit Bekommt der Verkäufer nicht die entsprechenden Zinsen, sondern Paypal. Es fällt also nicht unter Vorkasse, sondern ist eine eigene Zahlungsweise. Daher darfst du hier nicht die drei Prozent Skonto berücksichtigen.
Viele Grüße Luci
Sehr schlüssig erläutert.
Darüberhinaus herrscht Vertragsfreiheit. Der Verkäufer kann in seinen AGB oder andersvertraglich festlegen, welche Zahlungsformen skontierbar sind, und welche nicht.
Das tut er z.B. mit einem Barzahlungsrabatt, der nichts anderes ist, als ein Skonto ausschließlich auf Barzahlungen.
Gängige Praxis ist es, dass nur Banküberweisungen und Barzahlungen skontierbar sind.
Gängige Praxis ist es aber auch, sich an die Nutzungsbestimmungen von Ebay zu halten.
Dies scheint hier der Verkäufer nun nicht gemacht zu haben...
Wenn es ein Kauf über Ebay ist, trifft das zu.
Aber trotz der AGB von Ebay kann der Händler seine AGB oder individuellen Verrtragskonditionen frei gestalten.
Damit handelt er sich möglicherweise Knatsch mit Ebay ein, ändert aber nichts an der Gültigkeit dieser Vereinbarungen.
Dies ist ja nun absoluter Blödsinn.Das ist ein Treuhandkonto und wird dort verwaltet, bis du deine Ware hast.
Ein Paypal Konto ist kein Treuhandkonto!!!
Wenn ich einen Geldeingang auf meinem Paypal Konto habe, so kann ich über mein Guthaben frei verfügen.
Paypal kann man für erdenklichen Geschäfte verwenden ohne irgendwelche Ware versenden zu müssen.
Woher du da dann deine 10 DH´s bekommen hast, bleibt mir echt ein Rätsel.... ernst jedenfalls kann man diese DH´s jedenfalls nicht nehmen...
Ist das so rechtens?
Als Vorkassezahlungen werden landläufig nur Überweisungen aufs Bankkonto bezeichnet. Bei Zahlung via PayPal, Kreditkarte o.ä. gehst Du zwar auch in Vorleistung, andererseits muss der Zahlungsempfänger Gebühren bezahlen (bzw. bekommt nicht den gesamten Betrag ausbezahlt). Von daher kann ich die Vorgehensweise des Verkäufers nachvollziehen.
Es ist nicht Wettbewerbswidrig nur weil es gegen die eBay AGB verstößt .
Gesetze > AGB
WO steht überhaupt dass es um eBay geht ? Solange das hier nirgends steht gehe ich von einem normalen Onlineshop aus.
Das ist Blödsinn und würdest du dich informieren wüsstest du dass das Geld bei PayPal eben nicht sofort beim Empfänger ist, und bis das Geld auf seinem Bankkonto eintritt braucht es noch länger als bei einer Überweisung.
Nebenbei kann er Rabatte an eigene Bedingungen knüpfen.
Die erste richtige Aussage von dir.
Was nicht verboten ist.
Es spricht nichts dagegen Gebühren von Bezahlverfahren auf den Käufer abzuwälzen. Weswegen viele Läden für PayPal Aufpreis verlangen.
Nebenbei ist der der Käufer trotzdem durch geltende Gesetze geschützt, du konstruierst hier etwas.
Welche beworbene Käuferschutz ? Damit wirbt PayPal, nicht der Verkäufer.
Außerdem ist man durch Gesetze geschützt, da braucht es kein PayPal.
Es steht nirgends dass es hier um eBay geht, dir ist klar dass es auch andere Händler gibt die PayPal nutzen ?