Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Recht, Forderung, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Vollmacht
Brief vom Gerichtsvollzieher wegen Rundfunkbeitrag?

Hallo,

mein Schwager hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, wegen einer 770€ Rechnung an den Südwestrundfunk ARD ZDF.

2009 ist mein Schwager zu uns gezogen und wir leben zu 5 in einer Wohnung, in der mein Vater schon immer den Rundfunkbeitrag gezahlt hat.

2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen. Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt.
Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen und somit musste wieder jemand für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Zu der Zeit haben mein Schwager und ich Briefe bekommen mit Rechnungen von über 600€, was ich nicht verstehe, da der Betrag ja bezahlt wurde.
Nach ein paar Emails wurde uns ein Formular zugesendet in der wir meinen Vater aufs neue angemeldet haben, und den Beitrag wieder regulär zahlen. Ich hab zudem erklärt, dass die Rechnungen nicht sein können, da der Betrag zu jedem Zeitpunkt von jemandem gezahlt wurde und dachte, dass sich die Sache damit erledigt hat, da ich selber keine Rechnungen oder Briefe mehr bekommen habe.

Nun kam vor paar Wochen eine Mahnung auf die ich wieder eine Email geschrieben habe, ohne jegliche Antwort und nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher.

Prüfen die nicht ob eine Wohnung bereits angemeldet ist oder wie kommt eine Rechnung von 600-700€ zustande. Die 700€ können doch nur zustande kommen, wenn er seit 2009 angemeldet wäre und zu dem Zeitpunkt hat mein Vater ganz normal gezahlt. Nicht zu vergessen, dass von meiner 600€ Rechnung ein Großteil berechnet wurde als ich Minderjährig war.

Was soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen?
Ich kann ihm ja nur erklären, dass der Betrag nicht sein kann und, dass der Südwestfunk ohne es zu Überprüfen Beträge von über 700€ verlangt.
Ist ja wohl Diebstahl...

Rechnung, Recht, Gerichtsvollzieher, GEZ, Mahnung, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Gerichtliches Mahnverfahren der DKB?

Hallo, gegen mich wurde beim Amtsgericht Wedding ein Mahnverfahren eingeleitet wegen Nichtzahlung meines Girokontos der DKB, welches sich mit ca. 2400€ im Minus befindet. Die Forderung ist auch gerechtfertigt. Ich bekam den gelben Brief zugeschickt.

Daraufhin nahm ich Kontakt auf mit der bank und bat um eine außergerichtliche Vereinbarung in Raten zu zahlen, jeden Monat.

Als Antwort kam heute diese Mail zurück:

Zitat:

Gerne sind wir bereit die weitere Vorgehensweise zu prüfen. Bitte reichen Sie uns hierfür einen aktuellen Einkommensnachweis ein. Die erste von Ihnen angebotene Rate möchten Sie als Willensbekundung überweisen:

 

Sie können uns die Unterlagen auch per Fax: 030-12030 8599 oder E-Mail-Anhang einreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir zur Titulierung der Forderung bereits das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet haben. Die Titulierung wird trotz einer eventuellen Vereinbarung fortgeführt.

 

Unabhängig von unserer abschließenden Entscheidung, empfehlen wir Ihnen, Zahlungen auf unsere Forderung zu leisten.

 

Sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, ist eine eventuell getroffene Vereinbarung hinfällig.

Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?

 

Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?

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