Hallo zusammen,

wir haben einen Mandanten bei dem es bis zur Vollstreckung kam. Nun haben wir uns auf einen Vergleich einigen können und es ist alles bezahlt.

Der Gläubiger verlangt nun berechtigterweise den entwerteten Vollstreckungsbescheid, da dies das erste mal für uns ist, meine Frage, was müssen wir hier genau machen damit alles richtig abläuft? Bekommt der Gläubiger von uns den entwerteten Vollstreckungsbescheid oder von Gerichtsvollzieher? Danke für Ihre Hilfe.