In dem Versäumnisurteil steht, dass ich einen bestimmten Betrag zahlen muss + die Gerichtskosten.

Dann Hinweise wie "ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (Paragraph 313, Abs. 1 ZPO)." und "vorläufig vollstreckbar".

Nach 6 Monaten kam Kostenfestsetzungsbeschluss für die Gerichtskosten.

So, nach der vorläufigen Vollstreckung für den einen Betrag kam aber nie Urteil für endgültige Vollstreckung.

Ich habe die Sachbearbeiterin gefragt und die meinte, sie sieht nur die Kostenfestsetzungsbescheid, wo ich zahlen müsste.

Was ist aber mit dem Streitbetrag?

Ist der Vollstreckungsbescheid gültig? Sollte ich aber nicht dafür Vollstreckungsbescheid erhalten?

Das fand vor einem Jahr statt, daher kommen keine weiteren Briefe mehr. Ich überweise die Gerichtskosten in Raten gerade.