Gerichtliches Mahnverfahren der DKB?

Hallo, gegen mich wurde beim Amtsgericht Wedding ein Mahnverfahren eingeleitet wegen Nichtzahlung meines Girokontos der DKB, welches sich mit ca. 2400€ im Minus befindet. Die Forderung ist auch gerechtfertigt. Ich bekam den gelben Brief zugeschickt.

Daraufhin nahm ich Kontakt auf mit der bank und bat um eine außergerichtliche Vereinbarung in Raten zu zahlen, jeden Monat.

Als Antwort kam heute diese Mail zurück:

Zitat:

Gerne sind wir bereit die weitere Vorgehensweise zu prüfen. Bitte reichen Sie uns hierfür einen aktuellen Einkommensnachweis ein. Die erste von Ihnen angebotene Rate möchten Sie als Willensbekundung überweisen:

 

Sie können uns die Unterlagen auch per Fax: 030-12030 8599 oder E-Mail-Anhang einreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir zur Titulierung der Forderung bereits das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet haben. Die Titulierung wird trotz einer eventuellen Vereinbarung fortgeführt.

 

Unabhängig von unserer abschließenden Entscheidung, empfehlen wir Ihnen, Zahlungen auf unsere Forderung zu leisten.

 

Sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, ist eine eventuell getroffene Vereinbarung hinfällig.

Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?

 

Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?

Schuldnerberatung, Finanzen, Geld, Schulden, Bank, Recht, Anwalt, Mahnung, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
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